Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anlage 1 TRBS 1201 Teil 4 - Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummer 3.2.3 Absatz 12 sowie Nummer 3.3 Absatz 12

Als Basis für die Abstützung auf Prüfungen durch Dritte wird ein Mindestprüfumfang gemäß "Protokoll zur Prüfung der elektrischen Sicherheit im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [Nummer 3.2.3 (12) und 3.3 (12)] an einer Aufzugsanlage durch Dritte" festgelegt. Dabei ist diese Teilprüfung durch den Dritten von einer Elektrofachkraft im Sinne von § 2 Absatz 3 BGV A3 durchzuführen.

Der Mindestprüfumfang gilt auch, wenn die Prüfung durch die ZÜS selbst durchgeführt wird.

Protokoll als PDF