DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 2.1 - 2 Grundanforderungen
2.1 Nutz- und Auflast

Bei der Stapelung von Gütern auf Paletten ist die zulässige Nutzlast der Palette zu berücksichtigen. Sie darf auf keinen Fall überschritten werden. Darüber hinaus ist auch die Tragfähigkeit des Fußbodens und der Stapelhilfsmittel zu beachten. Beim Aufeinanderstapeln mehrerer palettierter Ladeeinheiten ist ferner darauf zu achten, dass die zulässige Auflast nicht überschritten wird. Angaben über die zulässigen Nutz- und Auflasten können der Kennzeichnung von Paletten und Stapelbehältern entnommen werden.