TRGL 261 - TR Gashochdruckleitungen 261

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Abschnitt 5 TRGL 261 - Notabschaltung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Vordichter- und Pumpstationen müssen mit einer Notabschaltung ausgerüstet sein, die die Verdichter und Pumpen stillsetzt und die Station von der Gashochdruckleitung absperrt. Die Notabschaltung muß von einer sicheren Stelle betätigt werden können. Bei nicht ständig mit Personal besetzten Stationen muß zusätzlich die Notabschaltung von der Betriebsstelle aus betätigt werden können. Nach einer Notabschaltung muß die Stationssteuerung so verriegelt sein, daß ein Wiederanfahren nur nach Entriegelung von Hand möglich ist.