Abschnitt 5 - 5 Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, z. B. in § 22 "Gefährliche Arbeiten".
Mutterschutzgesetz (MuSchG)/Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV)
Das Mutterschutzgesetz bzw. die Mutterschutzrichtlinienverordnung regelt Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter. Es wird empfohlen, sich im Zweifelsfall mit der zuständigen staatlichen Stelle für Arbeitsschutz in Verbindung zu setzen.