Abschnitt 4.3 - 4.3 Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals
Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die betroffene Person bei der Einlieferung in ein Krankenhaus bereits dekontaminiert ist, so dass nur mit geringfügigen Kontaminationen an diesen Personen zu rechnen ist. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind nicht erforderlich.
Nur in Einzelfällen - wenn beispielsweise bei einer vitalen Indikation eine Dekontamination nicht möglich war - können Vorsorgemaßnahmen bei medizinischem Personal angezeigt sein. Die normale Operationskleidung stellt einen ausreichenden Schutz dar. Einer Inkorporation wird durch das Tragen eines üblichen Mundschutzes begegnet.