Abschnitt 16 - Zu § 7:
Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme sind z.B. Betriebsfunkgeräte, Fernsprechanschluß und Funktelefon.
Siehe § 3 UVV "Erste Hilfe" (VBG 109).
Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme sind z.B. Betriebsfunkgeräte, Fernsprechanschluß und Funktelefon.
Siehe § 3 UVV "Erste Hilfe" (VBG 109).