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Abschnitt 3.6 TRBS 1201 Teil 4 - 3.6 Prüfung nach einer wesentlichen Veränderung (§ 14 Abs. 1 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1121)

Es gelten die Anforderungen aus 3.2.

Anmerkung: Findet keine Anwendung auf Aufzugsanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a der BetrSichV, da diese bei einer wesentlichen Veränderung einem Konformitätsverfahren zu unterziehen sind).