TRGS 401 - TR Gefahrstoffe 401

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Anhang 9 TRGS 401 - Gefahrenhinweise und EUH-Sätze, die im Text zitiert werden

1. Gefahrenhinweise (H-Sätze) im Wortlaut
H-SatzWortlaut
H310Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H311Giftig bei Hautkontakt.
H312Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315Verursacht Hautreizungen.
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H340Kann genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H350Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H360Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H370Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H371Kann die Organe schädigen <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H372Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer und wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H373Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer und wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
2. EUH-Sätze im Wortlaut
EUH-SatzWortlaut
EUH066Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen.
EUH204Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH205Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Literaturhinweise

Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln

Bezugsquelle im Internet, z. B. https://www.gesetze-im-internet.de oder https://www.baua.de

  1. [1]

    Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung)

  2. [2]

    Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

  3. [3]

    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

  4. [4]

    Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Verordnung)

  5. [5]

    Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSABV)

  6. [6]

    Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  7. [7]

    Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel

  8. [8]

    Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

  9. [9]

    TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

  10. [10]

    TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege"

  11. [11]

    TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B

  12. [12]

    TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition"

  13. [13]

    TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"

  14. [14]

    TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"

  15. [15]

    TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"

  16. [16]

    TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung"

  17. [17]

    TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"

  18. [18]

    TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"

  19. [19]

    TRGS 600 "Substitution"

  20. [20]

    TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

  21. [21]

    TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"

  22. [22]

    TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe"

  23. [23]

    TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung"

  24. [24]

    TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen"

  25. [25]

    TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

  26. [26]

    Tabelle der harmonisierten Einträge in Anhang VI CLP-Verordnung,

    https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/annex-vi-to-clp

  27. [27]

    AMR 3.2 "Arbeitsmedizinische Prävention"

  28. [28]

    AMR 11.1 "Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B"

Schriften der Unfallversicherungsträger

Bezugsquelle: Zuständiger Unfallversicherungsträger oder unter https://publikationen.dguv.de

  1. [29]

    DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"

  2. [30]

    DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutz"

  3. [31]

    DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

  4. [32]

    DGUV Information 212-019 "Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden"

  5. [33]

    DGUV Grundsatz GS-PS-14 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln"

Normen

Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin und VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin

  1. [34]

    DIN EN ISO 374-1: 2018-10 "Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken"

  2. [35]

    DIN EN 455-1:2020-07 "Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch: Anforderungen und Prüfung auf Dichtheit"

  3. [36]

    DIN EN 943-1:2019-06 "Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel - Teil 1: Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung"

  4. [37]

    DIN EN 943-2:2019-06 "Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel - Teil 2: Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung für Notfallteams(ET)"

  5. [38]

    DIN EN 13034:2009-08 "Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])"

  6. [39]

    DIN EN 13832:2019-04 "Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 1: Terminologie und Prüfverfahren", Teil 2: "Anforderungen für begrenzten Kontakt mit Chemikalien", Teil 3: "Anforderungen für anhaltenden Kontakt mit Chemikalien"

  7. [40]

    DIN EN ISO 13982-1:2011-02 "Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)"

  8. [41]

    DIN EN ISO 13982-2:2005-03 "Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 2: Prüfverfahren zur Bestimmung der nach innen gerichteten Leckage von Aerosolen kleiner Partikel durch Schutzanzüge"

  9. [42]

    DIN EN 14605:2009-08: "Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4])"

  10. [43]

    DIN EN 16523-1:2018-12 "Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien - Teil 1: Permeation durch potentiell gefährliche flüssige Chemikalien unter Dauerkontakt"

  11. [44]

    DIN EN ISO 21420:2020-06 "Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren"

  12. [45]

    DIN EN ISO 27065:2020-05 "Schutzkleidung - Leistungsanforderungen an Schutzkleidung für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sowie Personen für Nachfolgearbeiten"

  13. [46]

    ISO 18889:2019-04 "Schutzhandschuhe für Anwender von Pflanzenschutzmitteln - Leistungsanforderungen"

Sonstige Informationen

  1. [47]

    M. Fartasch, T.L. Diepgen, H. Drexler, P. Elsner, S.M. John und S. Schliemann, S1-AWMF-Leitlinie (Langversion) Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung, Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 63, Nr. 2/2015, S. 47-74

  2. [48]

    Leitlinien der AWMF - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., https://www.awmf.org/leitlinien.html

  3. [49]

    AWMF-Leitlinie Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung zur Prävention von Handekzemen, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 013/056

  4. [50]

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, 2020

  5. [51]

    Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, MAK- und BAT-Werte-Liste, Abschnitt VII. Hautresorption, ZB MED - Informationszentrum Lebenswissenschaften https://mak-dfg.publisso.de

  6. [52]

    R. Dörr, Aktuelles aus dem Sachgebiet Schutzkleidung: "Chemikalienschutzkleidung", sicher ist sicher, 10.18, S. 457-459

  7. [53]

    BG BAU, Allergene in Schutzhandschuhen mit Liste der Allergene möglicher Schadstoffe in Schutzhandschuhen, https://www.bgbau.de/themen/sicherheitund-gesundheit/gefahrstoffe/gisbau/allergene-inschutzhandschuhen

  8. [54]

    BGW Broschüre "Hauptsache Hautschutz - Hände schützen, pflegen - gesund bleiben", https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/ Medientypen/BGW-Broschueren/BGW06-12-002_ Hauptsache-Hautschutz.html

  9. [55]

    Neumann NJ, Hölzle E, Lehmann P. Leitlinie phototoxische und photoallergische Reaktionen. J Dt Dermatol Ges 2004; 2: 710-716

  10. [56]

    Leitfäden des Fachverbands für Strahlenschutz: Nichtionisierende Strahlung - Ultraviolettstrahlung künstlicher Quellen. Sichtbare und infrarote Strahlung, https://fs-ev.org/arbeitskreise/nichtionisierendestrahlung/

  11. [57]

    Schauder, S.: Phototoxische Reaktionen der Haut durch Medikamente. Dtsch Ärztebl 2005; 102 (34-35), A2314-2319, www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=48117

  12. [58]

    Jungbauer FHW, Van der Harst JJ, Groothoff JW, Coenraads PJ: Skin protection in nursing work: promoting the use of gloves and hand alcohol. Contact Dermatitis 2004: 51: 135-140