DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.21 - 3.21 Arbeiten in engen Räumen

Ein enger Raum ist ein allseits oder überwiegend von fester Wandung umgebener, luftaustauscharmer Raum, in dem Gefährdungen durch Stoffe oder Einrichtungen auftreten, die über das übliche Maß hinausgehen. Das betrifft besonders die Tätigkeiten Reinigungs-, Beschichtungs-, Klebe- und Heißarbeiten.

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Abb. 49 Schweißen in einem engen Raum

ccc_3649_39.jpgAchtung: Bei der Betrachtung, ob es sich um einen engen Raum handelt, ist nicht ausschließlich die Raumgröße, sondern besonders die Gefährdung zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist jeder Raum im Schiffbau ein enger Raum, bis eine nähere Betrachtung dies widerlegt.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen"

  • DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und engen Räumen, Teil 1: Arbeiten in Behälter, Silos und engen Räumen"

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 507 "Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

  • DGUV Information 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren"

  • BGRCI Merkblatt T 010 "Retten aus Behältern, Silos und engen Räumen"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Berücksichtigen Sie vor Beginn der Tätigkeiten in engen Räumen besonders folgende Gefährdungen:

  • Sauerstoffmangel

  • Brand und/oder Explosiongefahr

  • Gefahrstoffe (siehe Kap. 3.6)

  • Absturz durch ungesicherte Öffnungen (siehe Kapitel 3.11 "Öffnungen zu Räumen und Tanks")

  • Falls erforderlich, elektrischen Strom (siehe Kap. 3.5)

  • Schlechte Sichtverhältnisse, z. B. durch unzureichende Beleuchtung oder Rauche

  • Eingeschränkte Bewegungs-, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen
  • Technische Lüftung

    ist zumeist die wirksamste Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Sauerstoffmangel und Explosionsgefahr!

ccc_3649_30.jpgTipp: Für die technische Be- und Entlüftung von Tanks und engen Räumen eignen sich häufig bordseitige Lüftungsanlagen, Rohrleitungen und Außenhautdurchbrüche, z. B. Seekästen. Für Ballastwassertanks können auch Überlaufrohre mit genutzt werden.

Anmerkung: Der wirksame Einsatz von technischer Lüftung wird gesondert im Kapitel 3.19 "Lüftung" beschrieben.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Besteht die Möglichkeit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe, Sauerstoffmangel und/oder Explosion, sind enge Räume vor dem Betreten freizumessen!

  • Lassen Sie Brandlasten und Gefahrstoffe möglichst entfernen.

  • Stellen Sie Feuerlöschmittel bereit (ggf. Brandschutzwachen, hier sind auch die Vorgaben der jeweiligen Hafenbehörde zu berücksichtigen).

  • Bringen Sie an Öffnungen Absturzsicherungen an.

  • Setzen Sie Schutzkleinspannung oder Schutztrennung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ein, wenn eine erhöhte elektrische Gefährdung besteht.

  • Benennen Sie eine aufsichtsführende Person.

  • Stellen Sie sicher, dass nur unterwiesene Personen die engen Räume betreten.

  • Setzen Sie außerhalb des engen Raums Sicherungsposten entsprechend der Gefährdung ein (z. B. bei Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten).

  • Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Bei Beginn der Arbeiten muss ein geeignetes Notfall- und Rettungskonzept vorliegen. Es muss sichergestellt sein, dass der Raum jederzeit möglichst schnell verlassen werden kann und die Rettung Verunglückter jederzeit möglich ist. Hierbei sind gegebenenfalls auch die Öffnungen in Zwischenwänden, Schlagschotten, Bodenwrangen oder anderen Einbauten zu berücksichtigen.

Qualifiziertes Personal und Rettungseinrichtungen sind gemäß Gefährdungsbeurteilung möglichst in örtlicher Nähe bereitzuhalten.

ccc_3649_30.jpgTipp: Geeignet sind zum Beispiel:

  • für Rettung in vertikaler Richtung: Anschlageinrichtungen (z. B. Dreibein), Rettungshubgeräte und Rettungsgurte oder Fußschlaufen,

  • für Rettung in horizontaler Richtung: Schleifkörbe, Rettungswannen,

  • für den seitlichen Einstieg: Rettungsrutschen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Lassen Sie einen Schneidbrenner bereithalten, um im Notfall zusätzliche Rettungsöffnungen zu schaffen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Lassen Sie regelmäßig Rettungsübungen, z. B. gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr, durchführen.

  • Bei Schweiß-, Brenn- oder Reinigungs- und Konservierungsarbeiten müssen alle Personen, die sich in diesem Bereich befinden, immer Atemschutz zu benutzen! (Die Arbeitsplatzgrenzwerte können in der Regel durch Lüftungsmaßnahmen allein in engen Räumen nicht eingehalten werden).

ccc_3649_30.jpgTipp: Zusätzlich haben sich personenbezogene Gaswarngeräte bewährt, die den Sauerstoffgehalt und gegebenenfalls nitrose Gase beim Einsatz von Autogenverfahren messen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Bei Heißarbeiten in Tanks sind Schlauchpakete während der Pausen und bei Arbeitsende zu entfernen! Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sind die Gasentnahmeventile am Verteiler zu schließen und die Schläuche von der Entnahmestelle zu trennen! Dies gilt für Brenngase ebenso wie für Schutzgase.

Generell gilt:
Niemand darf eigenmächtig ohne Auftrag in einen engen Raum einsteigen!
Die aufsichtsführende Person muss daher vor Beginn der Arbeiten einen entsprechenden Erlaubnisschein einholen. Hierin müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (einschließlich der Ergebnisse des Freimessens) festgehalten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Bei Vorliegen immer gleichartiger Arbeitsbedingungen und gleichartiger Schutzmaßnahmen kann der Erlaubnisschein durch eine Betriebsanweisung ersetzt werden.

Besonderheit: Betreten von Leerzellen

In Räumen, die über einen langen Zeitraum nicht geöffnet wurden, kann es aufgrund von Korrosion und Inertisierung zu Sauerstoffmangel kommen.

  • Prüfen Sie vor dem ersten Betreten und bei Bedarf immer den Sauerstoffgehalt.

Anmerkung: Die Thematik "Arbeiten in, an und in der Nähe von Tanks und Räumen für Gefahrstoffe", wird im nachfolgenden Kapitel 3.22 gesonderten behandelt und ist besonders für Reparaturschiffe wichtig.