Abschnitt 5.9 - 5.9 Gefahrstoffe

Ohne den Einsatz von Gefahrstoffen sind die meisten Fertigungsverfahren im Metallbereich nicht möglich. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit diesen Stoffen, zumal ihnen die Gefährdung häufig kaum anzusehen ist.

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  • Gibt es gekennzeichnete Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb (Gefahrensymbol, Hinweise auf besondere Gefahren/R-Sätze, Sicherheitsratschläge/S-Sätze)?

  • Werden Verfahren im Betrieb eingesetzt, bei denen Gefahrstoffe neu entstehen (z.B. Kühlschmierstoffemulsionen, VA-Schweißrauche)?

  • Werden gefährliche Abfälle (z.B. Filterstaub aus VA-Schweißrauch-Absauganlagen) korrekt gehandhabt (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung)?

  • Sind die Sicherheitsdatenblätter in aktueller Fassung verfügbar?

  • Liegt ein Verzeichnis dieser Gefahrstoffe in schriftlicher Form vor?

  • Sind alle Verpackungen, auch innerbetriebliche Behältnisse nach dem Umfüllen, vollständig gekennzeichnet?

  • Wurde eine Gefährdungsbeurteilung (z.B. in Form einer Arbeitsbereichsanalyse) durchgeführt und dokumentiert?

  • Wurde geprüft, ob durch andere Fertigungsverfahren Gefahrstoffe vermieden oder weniger gefährliche Stoffe eingesetzt werden können?

  • Sind für alle Gefahrstoffe Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz vorhanden?

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  • Werden auf der Grundlage der Betriebsanweisungen Unterweisungen durchgeführt und diese auch dokumentiert (mit Unterschrift und mindestens zwei Jahre aufbewahrt)?

  • Werden an den Arbeitsplätzen nur so große Mengen der Gefahrstoffe gelagert, wie für den Tagesbedarf erforderlich sind?

  • Werden bei nicht nachgewiesener sicherer Einhaltung von Grenzwerten Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter durchgeführt und dokumentiert?

  • Werden die Grundregeln der Hygiene beim Umgang mit Gefahrstoffen berücksichtigt?

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen oder auch die Wahl ungefährlicher Verfahren erfordert hohes Fachwissen.

Bei Bedarf sollten Sie z.B. auf die Unterstützung der Gefahrstoffhersteller, Ihres Betriebsarztes und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zurückgreifen. Aber auch Ihre Berufsgenossenschaft steht Ihnen ebenfalls mit praxisnahem Rat zur Seite und kann Gefahrstoffmessungen in Ihrem Betrieb durchführen.

Weitere Informationen:

"Umgang mit Gefahrstoffen" (BGI 546),

"Umgang mit Gefahrstoffen - Für die Beschäftigten" (BGI 564),

"Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen" (BGI 566),

"Gefahrstoffe" (BGI 597-5),

"Gefahrstoffe" (Universum Verlagsanstalt)