TRD 431 - TR Dampfkessel 431

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 TRD 431 - Begriffsbestimmungen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

1.1. Rauchgas-Wasservorwärmer sind Behälter- oder Rohranordnungen, die Dampfkesseln abgasseitig nachgeschaltet und wasserseitig von den Dampfkesseln absperrbar sind. Sie dienen der Erwärmung von Speisewasser oder Rücklaufwasser, das Dampferzeugern oder Heißwassererzeugern zugeführt wird ohne daß dabei betriebsmäßig Dampf erzeugt oder Wasser für andere Zwecke entnommen wird. Von Dampfkesseln nicht absperrbare Rauchgas-Wasservorwärmer sind Teile von Dampfkesseln.

1.2 Zum Rauchgas-Wasservorwärmer gehören außer den Wandungen des Wasserraumes alle mit ihm verbundenen unabsperrbaren Rohrleitungen und Absperrarmaturen, soweit diese nicht Wandungsteile des Dampfkessels sind.