Abschnitt 4.9 - 4.9 Brandschutz
Damit im Brandfall schnell und richtig gehandelt werden kann, müssen Sie Kenntnis über folgende Informationen haben:
Stellen, an denen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sind,
Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen,
Kommunikationsmöglichkeiten zum Herbeirufen der notwendigen Hilfe (z. B. Funk- oder Fernsprechverbindungen zur Unfallmeldestelle des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, ortsfeste Meldeeinrichtungen, Mobiltelefonverbindung zur Leitstelle),
Rettungswege,
im stationären Bereich: Orte der Aushänge mit Angabe wichtiger Daten und Telefonnummern für den Notfall (z. B. Feuerwehr-Notruf-Zentrale: 112),
Besonderheiten zum Brandschutz in Eisenbahnfahrzeugen.