TRG 102 - TR Druckgase 102

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Abschnitt 3 TRG 102 - Technische Gasgemische (1)

3.1 Die Technischen Gasgemische sind gruppenweise geordnet in der Liste "Technische Gasgemische" (Anlage 1 dieser TRG) aufgeführt. Für die Einteilung dieser Gruppen gilt TRG 101 Nummer 2.2 sinngemäß. Die der Gruppeneinteilung zugrunde liegende kritische Temperatur ist die errechnete kritische Temperatur der Gasgemische.

3.2 Die für die Handhabung wichtigen Daten und etwaige besondere Maßgaben sind in der Liste angegeben. Für die Angaben gelten sinngemäß die Erläuterungen nach TRG 101 Nummer 3.

3.3 Soweit in der Liste zu einem Gasgemisch eine besondere Bezeichnung nicht genannt ist, gelten für die Kennzeichnung der Füllung auf einem Druckgasbehälter die Beispiele nach Nummer 4.5.3 sinngemäß.

3.4 Einer möglichen Entmischung eines Gasgemisches beim Entleeren des Behälters muß durch geeignete Maßnahmen begegnet werden.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)