DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Haustiere

Die Kindertagespflegeperson hat ein schlüssiges Konzept, wie sie den Lebensraum des Haustieres in die Betreuung der Kinder integriert. Hierbei sind die Bedürfnisse der beteiligten Kinder und Tiere nach Ruhe- und Schutzzonen zu berücksichtigen. Tabuzonen für das Haustier sind in der Kindertagespflege unumgänglich (z. B Küche, Ess- oder Schlafbereiche der Kinder). Mit den Kindern sind entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstand Verhaltensregeln wiederholt zu besprechen und einzuüben. Wichtig ist, die Kinder nie mit Haustieren alleine zu lassen. Kinder sollen behutsam an den richtigen Umgang mit Haustieren herangeführt und mit Verhaltensregeln vertraut gemacht werden. So ist es z. B wichtig zu wissen, dass Tiere nicht

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Abb. 8
Gemeinsames Einüben von Verhaltensregeln im Umgang mit einem Hund

erschreckt, beim Fressen nicht gestört oder nicht in die Enge getrieben werden dürfen. Zudem sollten nachfolgende Maßnahmen Beachtung finden:

  • Tetanusimpfung der Kinder überprüfen

  • Information über allergische Reaktionen von Kindern wie z. B Tierhaarallergie einholen

  • Regelmäßige Vorstellung des/der Haustier(e) bei einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin veranlassen

  • Floh-, Zeckenprophylaxe und Impfungen gemäß den Empfehlungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin durchführen

  • Mindestens eine tägliche Säuberung im Betreuungsbereich aus hygienischen Gründen durchführen z. B Entfernung von Tierhaaren

  • Hände der Kinder und Erwachsenen nach dem Kontakt mit dem Haustier, v. a. vor dem Essen gründlich waschen

  • Tierfutter, Tierspielzeuge und andere Utensilien außerhalb der Reichweite der Kinder aufbewahren

  • Hunde, die laut länderspezifischer Regelungen als "Listenhunde" geführt werden, während der Betreuungszeiten getrennt von der Kindertagespflege halten

  • Haftpflichtversicherung für den Tierhalter bzw. die Tierhalterin abschließen