Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Tätigkeiten mit Unterschreitung von 15.000 Fasern/m3 gemäß TRGS 517 und 519 (z.B. gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Information "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest" (BGI 664) , siehe Abschnitt 5)