Abschnitt 10.3 - 10.3 Fristen und Anlässe
Damit die Beschäftigten sich bei einer Gewitterwarnung richtig verhalten können, müssen sie regelmäßig unterwiesen werden, mindestens einmal jährlich. Hierfür geeignete Anlässe und Zeitpunkte sind z. B.:
bei Einstellung oder Versetzung vor Aufnahme der Tätigkeit,
bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
bei Veränderungen in den Arbeitsabläufen,
bei Einführung neuer Warnsysteme,
bei Unfällen, Beinaheunfällen und sonstigen Schadensereignissen,
zu Beginn des Sommers, als Jahreszeit mit erhöhter Gewitterhäufigkeit.