DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 11.2 - 11.2 Prüfbefund

Wasserführende Armaturen sind betriebssicher, wenn insbesondere

  • alle Dichtungen vorhanden und nicht beschädigt sind,

  • alle Bedienelemente vorhanden, nicht beschädigt sind und funktionieren,

  • Kupplungen gängig sind,

  • Verschraubungen fest sind,

  • innenliegende Gewindestutzen von drehbaren Knaggenteilen fest und

  • keine die Funktion beeinträchtigenden Beschädigungen vorhanden sind.

Prüfnachweis führen.