TRG 602 - TR Druckgase 602

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Abschnitt 3 TRG 602 - Armaturen (1)

3.1 Jede Campingflasche muß im betriebsfertigen Zustand mit einem Rückschlagventil nach DIN 477 Blatt 4 und einem zugehörigen Schraubstöpsel oder einer Schraubkappe ausgerüstet sein.

3.2 Zur betriebsmäßigen Entnahme von Gas dürfen Verbrauchsgeräte nur mit einem Entnahmestutzen nach DIN 477 Blatt 4 an die Campingflasche angeschlossen werden. Die Ausrüstung mit einem Sicherheitsventil ist zulässig.

Rückschlagventile müssen folgende Gewindeanschlüsse haben:

Anschluß zurFlasche ohne
Sicherheitsventil
Flasche mit
Sicherheitsventil
Propan/ButanButanPropan/Butan
Verbindung des Ventils mit der FlascheAußengewinde
M 16 × 1,25
links
Außengewinde
M 22 × 1,25
Außengewinde
M 22 × 1
GasentnahmeAußengewinde
W 21,80 × 1/14"
links
Innengewinde
M 16 × 1,5
Innengewinde
M 14 x 1,5

3.3 Die Armaturen müssen aus fehlerfreien geeigneten Werkstoffen hergestellt sein. Für Dichtungen dürfen nur Propan-/Butan-beständige Werkstoffe verwendet werden. Federn müssen aus nicht rostendem Stahl hergestellt sein.

Das Rückschlagventil und der Entnahmestutzen müssen so bemessen sein, daß sie einem Druck von mindestens 45 bar genügen; ihre Abmessungen müssen entsprechen bei Flaschen

  1. a.

    ohne Sicherheitsventil: der Norm DIN 477 Blatt 4,

  2. b.

    mit Sicherheitsventil: der Abbildung zu Abschnitt 3.

3.4 Das Rückschlagventil muß unter dem Gasüberdruck in der Flasche und durch Federkraft schließen. Die Schließkraft der Feder muß so groß sein, daß der gasdichte Abschluß gegen die Atmosphäre (etwa 1013 mbar) auch bei einem absoluten Druck in der Flasche von etwa 400 mbar gewährleistet ist. Für jede Bauart muß ein Mindestgewicht festgelegt sein. Das festgelegte Mindestgewicht darf nicht unterschritten werden.

3.5 Schraubstöpsel und Schraubkappen müssen

  1. 1.

    aus Metall (2) hergestellt sein,

  2. 2.

    das Gewinde des Entnahmeanschlusses vor Beschädigung schützen,

  3. 3.

    bei Undichtheiten im Sitz des Rückschlagventiles den gasdichten Abschluß gegen die Atmosphäre gewährleisten,

  4. 4.

    durch eine mit ihnen verbundene Öse o.ä. das Tragen der Flasche ermöglichen; die Vorrichtung zum Tragen darf statt am Schraubstöpsel oder an der Schraubkappe auch mit der Ventilmuffe verbunden sein.

Schraubstöpsel und Schraubkappen dürfen nur während des Füllvorganges und zum Zweck der Gasentnahme entfernt werden.

3.6 Die Verbindung zwischen Rückschlagventil und Entnahmestutzen muß doppelt gedichtet und bei allen betriebsmäßig möglichen Temperaturen und Drücken gasdicht sein. Beim Ein- oder Aufschrauben des Entnahmestutzens muß eine erste gasdichte Verbindung des Stutzens zum Rückschlagventil bereits vor dem Öffnen des Ventiles hergestellt sein; das gleiche gilt sinngemäß für das Lösen der Verbindung.

Rückschlagventil
für Campingflaschen mit Sicherheitsventil
Abbildung
zu Abschnitt 3
RG602b1.gif

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Die Verwendung von Kunststoff als Werkstoff für Schraubstöpsel oder -kappen kann von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausnahme genehmigt werden, wenn der Nachweis der Eignung des Kunststoffes und der aus ihm gefertigten Teile durch das Gutachten der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin erbracht worden ist.