Kapitel 2.39 - Betreiben von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
(Inhalte aus der Unfallverhütungsvorschrift "Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung" [BGV C6, vorherige VBG 52])
Fachausschuss "Gas und Wasser" der BGZ
(wurde 2018 zurückgezogen; Ersetzt durch DGUV Information 203-092 "Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen")