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Abschnitt 1.6 BGI 5038 - 1.6 Vorbereitung eines konkreten Bildungsangebotes

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Zusammensetzung der Ausbildungsgruppen und Inklusion

  • Sie setzen Ausbildungsteams/Bildungsgruppen auch unter didaktisch-methodischen Gesichtspunkten so zusammen, dass eine möglichst große Lernbereitschaft und Disziplin in der Aus- und Weiterbildung möglich ist.

    Zum Beispiel:

    • Auf Größe und Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe achten (wie Kompetenzen, Leistungsfähigkeit, Erfahrungshintergrund, kulturelle Aspekte, Sprache)

    • Ausbildungsgruppen so zusammensetzen, dass auch kooperative Ausbildungsmethoden möglich sind (wie "Teamteaching", "Peer Tutoring")

    • Bewusste Verteilung von aggressiven und gewaltbereiten Lernenden vornehmen

  • Klären Sie bei Problemen mit der Zusammensetzung der Ausbildungsteams/Bildungsgruppen gemeinsam mit den betroffenen Ausbildern, wie eine Zusammenstellung erfolgen kann, die den Vorstellungen aller Beteiligten möglichst weitgehend entspricht.

Lehrmaterial zur Sicherheits- und Gesundheitsförderung

  • Ermöglichen Sie Ihren Ausbildern, dass Lehrmaterialien besorgt und benutzt werden, die sicherheits- und gesundheitsbewusstes Denken und Handeln fördern. Diese Lehrmaterialien werden durch Institutionen oft kostenlos angeboten.

Online-Angebote mit Unterrichtshilfen

Mängel beseitigen

  • Sie haben Ihre Ausbilder angewiesen, Mängel an Arbeits- und Lernmitteln sowie an Bildungseinrichtungen und in -räumen sofort zu beseitigen. Falls das nicht möglich ist, veranlassen Sie zeitnah die Instandsetzung beziehungsweise Sie sorgen dafür, dass diese Arbeitsmittel und Einrichtungen nicht weiter benutzt werden. Ihnen stehen Hilfsmittel zur sicherheitstechnischen Prüfung zur Verfügung - Checklisten nutzen. (§ 16 BGV A1)

Praxishilfen

  • Checklisten - zum Beispiel zu Maschinen, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, PC-Ausbildung, Umgang mit Gefahrstoffen

Persönliche Schutzausrüstung

  • Sie achten darauf, dass entsprechend der Gefährdungsbeurteilung die notwendige Persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbildung bereitgestellt und benutzt wird - zum Beispiel Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz. (§ 29 BGV A1)

Gefahrstoffe, biologische Stoffe

  • Sie haben für den Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Stoffen in der Aus- und Weiterbildung festgelegt:

    • Lagerung der Gefahrstoffe

    • Betriebsanweisungen

    • Persönliche Schutzausrüstung

    • Beschäftigungsbeschränkungen

Praxishilfen

  • Checkliste "Gefahrstoffe in der Aus- und Weiterbildung"

  • Checkliste "Biologische Stoffe in der Aus- und Weiterbildung"

Hautschutz

  • Sie haben einen Hautschutzplan erstellt (Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel) und achten darauf, dass dieser umgesetzt wird. (BGR 197)

Praxishilfe

  • Checkliste "Hautschutz"

Kooperationen

  • Bei Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, die Aufgaben und/oder Module der Bildung übernehmen, oder bei Kooperationen mit Unternehmen, die Praktikumsplätze stellen, haben Sie geregelt, wer welche Aufgaben und/oder Module in welcher Zeit übernimmt. Sie haben auch geregelt, wer welche Schutzmaßnahmen für die Teilnehmer übernimmt - zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstung.

Wir haben festgelegt: