DGUV Information 214-088 - Sicherer Betrieb von Innenlader-Paletten

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Abschnitt 3.1 - 3 Sicher arbeiten mit der Innenlader-Palette
3.1 Mit Physik geht alles besser

Zum besseren Verständnis werden einige physikalische Begriffe erläutert, von denen die Standsicherheit einer IP abhängt.

  • Die Masse eines Körpers wird in Kilogramm (kg) gemessen, allgemein wird der Begriff "Gewicht" dafür benutzt.

  • Die Gewichtskraft FG eines Körpers wirkt Richtung Erde und ist abhängig von seiner Masse. Kraft wird in der Maßeinheit "Newton" (N) gemessen.

  • Der Schwerpunkt eines Körpers ist der Punkt des Körpers, an dem die Gewichtskraft wirkt. Er wird durch das Schwerpunktsymbol gekennzeichnet (Abb. 6)

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Abb. 6:
Schwerpunktsymbol

Auf einer schiefen Ebene (geneigtem Untergrund) kann die Gewichtskraft in die Bestandteile Hangabtriebskraft FH und Normalkraft FN zerlegt werden:

  • Als Hangabtriebskraft wird derjenige Anteil der Gewichtskraft eines Körpers bezeichnet, der ihn auf einer schiefen Ebene bergab zieht (Abb. 7)

  • Die Normalkraft eines Körpers wirkt senkrecht (90 °) auf den Untergrund.

Beispielhafte Werte zur Veranschaulichung der Hangabtriebskraft:

  • 5° Neigung: ca. 9 % der Gewichtskraft wirken als Hangabtriebskraft

  • 10° Neigung: ca. 17 % der Gewichtskraft wirken als Hangabtriebskraft

  • 15° Neigung: ca. 25 % der Gewichtskraft wirken als Hangabtriebskraft

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Abb. 7: Wirkung von Hangabtriebskraft (FH) und Normalkraft (FN) auf schiefer Ebene

  • Von einem Moment (auch Drehmoment) spricht man, wenn Kraft über einen Hebelarm einwirkt.

    • Ein Kippmoment (Mk) bewirkt das Kippen eines Körpers: MK = FH x h (Abb. 8)

    • Ein Standmoment (MSt) wirkt dem Kippen eines Körpers entgegen: MSt = FN x s (Abb. 8)

      s: Stützweite; Hebelarm des Standmomentes MSt= FNx s

      h: Schwerpunkthöhe; Hebelarm des Kippmomentes MK= FHx h

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Abb. 8: Bildung von Standmoment und Kippmoment auf schiefer Ebene

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Standsicherheit ist gegeben, wenn das Standmoment eines Körpers um ein festgelegtes Vielfaches (Standsicherheitsfaktor) größer ist als die Summe der Kippmomente. Hinweis: Für Lagereinrichtungen wird ein Standsicherheitsfaktor von mindestens 2,0 gefordert.
ccc_3682_10.jpgDGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"