DGUV Information 202-103 - 3D-Tischdrucker in Schulen

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Abschnitt 2 - Anschaffung

Bei der Anschaffung sollte darauf geachtet werden, dass der 3D-Tischdrucker den gängigen Sicherheitsvorschriften entspricht und in Deutschland zugelassen ist (CE-Kennzeichnung). Der 3D-Tischdrucker sollte grundsätzlich so beschaffen sein, dass der Bauraum vor einem unbeabsichtigten Hineingreifen insbesondere während des Druckvorgangs geschützt ist.

Je nach Einsatzwunsch sollte auf die Auswahl an Filamenten geachtet werden, die von dem 3D-Tischdrucker verarbeitet werden können. Hierbei ist auf die Zusammensetzung und Herkunft der Kunststoffe zu achten (ggf. Sicherheitsdatenblatt anfordern).

Für ein vernünftiges Druckergebnis und einer sicheren Bedienung des 3D-Tischdruckers sollte dieser über ein Temperaturprogramm und verschiedene Druckgeschwindigkeiten verfügen.

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In einem separaten Raum aufgestellte Tischdrucker

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Die Abdeckung des Bauraums schützt vor unbeabsichtigtem Hineingreifen

Für den Druck von dreidimensionalen Gegenständen können Vorlagen (z. B. CAD-Dateien) aus dem Internet heruntergeladen werden. Dafür sollte der 3D-Tischdrucker mit einer gängigen Verarbeitungssoftware (z. B. 3D Slash, Cura, Repetier, Slic3r) geliefert werden. Bei der Verwendung von Vorlagen aus dem Internet ist allerdings auf die Einhaltung der rechtlichen Aspekte wie mögliche Patente, Urheberrecht usw. zu achten.

Es sind auch Freihandgeräte (3D-Stifte) auf dem Markt, bei denen allerdings keinerlei Schutz vor der Berührung der heißen Düse gegeben. Schülerinnen und Schüler sind bei der Verwendung auch direkt eventuellen Emissionen ausgesetzt. Daher sind Freihandgeräte aus Gründen der Prävention nicht zu empfehlen.

Sofern der Einsatz von Handgeräten trotzdem erwogen wird, können diese erst nach der Durchführung einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der dort festgelegten Maßnahmen eingesetzt werden.