DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 5.1 - 5 Fördereinrichtungen - Beispiele
5.1 Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen

Gefährdungen

Verletzungsrisiken:

  • Quetschen und Scheren, bedingt durch Werkstücke oder bauliche Gegebenheiten

  • Quetschen, Scheren und Einziehen, bedingt durch sich bewegende Teile wie Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer

  • Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) angrenzender Gefahrbereiche

  • Stolpern und Abstürzen während der Störungsbeseitigungen und der Instandhaltungsarbeiten

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen

Sichern Sie die Einzelgefahrstellen des Förderers (z. B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer) mit Verkleidungen, Füllstücken oder Auskleidungen.

Sichern Sie Quetsch- und Scherstellen in Zusammenhang mit zwangsgeführten Werkstücken, indem Sie die Förderebene auskleiden, umzäunen oder unmittelbar am Förderer wannenartige Schutzbleche anbringen.

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1geschlossene Abdeckung
2offene Abdeckung
3Bewegungsrichtung

Abb. 37
Verkleidungen und Füllstücke an Kettenrädern; Quelle: DIN EN 619:2022-07

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1Schutzeinrichtung
2Tisch
3Gurtförderer
4Bewegungsrichtung
aSpalt zwischen rotierenden und festen Teilen
αWinkel zwischen festem Teil und beweglichem Teil

Abb. 38
Füllstücke an Einzugstellen von z. B. Förderbändern a=5 mm; alpha=80°; Quelle: (Bild C 5) DIN EN 619

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aSpalt zwischen Abdeckblech und Rolle

Abb. 39
Auskleidungen als Sicherung zwischen Werkstück und Rollenbahn; Quelle (Bild C 5) DIN EN 619

Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen entsprechend der Norm DIN EN 619

  • eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden). Bei Durchlassöffnungen >50 cm ist auch eine Tunnellösung nach DIN EN 619 möglich.

  • Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung:

    • Wenn sich Öffnungen über den Boden oder eine andere flache Zugangsebene befinden, muss die aktive optoelektronische Schutzeinrichtung (AOPD) aus mindestens drei Strahlen in einer vertikalen Ebene bestehen, die in einem Abstand von 300 mm, 700 mm und 1100 mm vom Boden oder anderen Zugangsebenen angeordnet sind.

    • Wenn sich Öffnungen über einen Stetigförderer befinden, muss die AOPD aus mindestens zwei Strahlen bestehen, die in einem Abstand von 400 mm und 900 mm zur Förderebene angeordnet sind (siehe Bilder D.4 und D.5 DIN EN 619).

  • Der Muting-Sensor kann die Last oder die Transporteinheit (z. B. Palette) erkennen.

  • Der Abstand "d" zwischen der Säule der BWS und dem Förderer darf 0,1 m nicht überschreiten (siehe Bild D.5 DIN EN 619)

  • einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung.

Darüber hinaus sind zusätzliche und ergänzende Gefahrbereichsabsicherungen in der DIN EN 619 beschrieben. Ein NOT-HALT-Schalter muss nach DIN EN 619 alle 20 m vorhanden sein.

Betrieb

Beachten Sie die Hinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers in Bezug auf die Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten.

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ccc_1667_as_11.jpgTrennung des Gefahrbereichs der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransports durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß DIN EN 619 (max. 500 mm hoch)
ccc_1667_as_12.jpgelektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrbereich der Einschnittlinie
ccc_1667_as_13.jpgausgekleidete Förderebene

Abb. 40
Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich der Einschnittlinie zu verhindern

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ccc_1667_as_11.jpgSicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrbereich der Vereinzelung der Besäumanlage Vgl. 4.2.1.1.3 der DIN EN 619
ccc_1667_as_12.jpgausgekleidete Förderebene

Abb. 41
Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenware zwischen Einschnittlinie und Besäumanlage

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ccc_1667_as_11.jpgRollengang Förderhöhe mindestens 1.000 mm im Bereich der Durchlassöffnung der Umzäunung - Hinweis: Wenn am Rollengang ein Arbeitsplatz besteht, ist eine Auskleidung des Rollengangs erforderlich. Anderenfalls kann der Rollengang ausgekleidet werden, um die Quetsch- und Scherstellen zu beseitigen.
ccc_1667_as_12.jpgUntersteigsicherung
ccc_1667_as_13.jpgQuetsch- und Scherstelle
a, bAbstand zur Quetsch- und Scherstelle
αNeigung des Schrägbleches

Abb. 42
Stehverhinderer (z. B. schräge Platte) gem.
DIN EN 619
Ausführungsbeispiel Rollengang als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Stapelanlage

Wenn ein Stetigförderer so angeordnet ist, dass Werkstücke oder Werkstückteile herausgeschleudert werden können, zum Beispiel aus einer Doppelwellenkreissäge, muss die Zuhaltung an der Zugangstür das Betreten des umzäunten Gefahrbereichs so lange verhindern, bis ein sicherer Anlagenzustand hergestellt worden ist (siehe Tabelle 1 und die dazugehörigen Hinweise). Außerdem müssen sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten geschaffen werden.