Abschnitt 5.1 - 5 Fördereinrichtungen - Beispiele
5.1 Stetigförderer zwischen den Anlagenbereichen
Gefährdungen
Verletzungsrisiken:
Quetschen und Scheren, bedingt durch Werkstücke oder bauliche Gegebenheiten
Quetschen, Scheren und Einziehen, bedingt durch sich bewegende Teile wie Kettenantriebe, Förderketten und Mitnehmer
Erreichen (durch Greifen oder Gehen auf dem Förderer) angrenzender Gefahrbereiche
Stolpern und Abstürzen während der Störungsbeseitigungen und der Instandhaltungsarbeiten
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Sichern Sie die Einzelgefahrstellen des Förderers (z. B. Kettenauflaufstellen, Quetsch- und Scherstellen durch Mitnehmer) mit Verkleidungen, Füllstücken oder Auskleidungen.
Sichern Sie Quetsch- und Scherstellen in Zusammenhang mit zwangsgeführten Werkstücken, indem Sie die Förderebene auskleiden, umzäunen oder unmittelbar am Förderer wannenartige Schutzbleche anbringen.
1 | geschlossene Abdeckung |
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2 | offene Abdeckung |
3 | Bewegungsrichtung |
Abb. 37
Verkleidungen und Füllstücke an Kettenrädern; Quelle: DIN EN 619:2022-07
1 | Schutzeinrichtung |
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2 | Tisch |
3 | Gurtförderer |
4 | Bewegungsrichtung |
a | Spalt zwischen rotierenden und festen Teilen |
α | Winkel zwischen festem Teil und beweglichem Teil |
Abb. 38
Füllstücke an Einzugstellen von z. B. Förderbändern a=5 mm; alpha=80°; Quelle: (Bild C 5) DIN EN 619
a | Spalt zwischen Abdeckblech und Rolle |
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Abb. 39
Auskleidungen als Sicherung zwischen Werkstück und Rollenbahn; Quelle (Bild C 5) DIN EN 619
Sicherung der Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrbereichen entsprechend der Norm DIN EN 619
eine maximal 500 mm hohe Durchlassöffnung in der Umzäunung (Quetsch- und Schergefahr zwischen Werkstück und Schutzeinrichtung vermeiden). Bei Durchlassöffnungen >50 cm ist auch eine Tunnellösung nach DIN EN 619 möglich.
Sicherheitslichtschranken in der Durchlassöffnung:
Wenn sich Öffnungen über den Boden oder eine andere flache Zugangsebene befinden, muss die aktive optoelektronische Schutzeinrichtung (AOPD) aus mindestens drei Strahlen in einer vertikalen Ebene bestehen, die in einem Abstand von 300 mm, 700 mm und 1100 mm vom Boden oder anderen Zugangsebenen angeordnet sind.
Wenn sich Öffnungen über einen Stetigförderer befinden, muss die AOPD aus mindestens zwei Strahlen bestehen, die in einem Abstand von 400 mm und 900 mm zur Förderebene angeordnet sind (siehe Bilder D.4 und D.5 DIN EN 619).
Der Muting-Sensor kann die Last oder die Transporteinheit (z. B. Palette) erkennen.
Der Abstand "d" zwischen der Säule der BWS und dem Förderer darf 0,1 m nicht überschreiten (siehe Bild D.5 DIN EN 619)
einen mindestens 1 m hohen Förderer in der Durchlassöffnung der Umzäunung.
Darüber hinaus sind zusätzliche und ergänzende Gefahrbereichsabsicherungen in der DIN EN 619 beschrieben. Ein NOT-HALT-Schalter muss nach DIN EN 619 alle 20 m vorhanden sein.
Betrieb
Beachten Sie die Hinweise in der Betriebsanleitung des Herstellers in Bezug auf die Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten.
Trennung des Gefahrbereichs der Einschnittlinie von dem des Seitenwarenabtransports durch Schutzgitter mit Durchlassöffnung gemäß DIN EN 619 (max. 500 mm hoch) | |
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elektrisch verriegelte Zugangstür in den Gefahrbereich der Einschnittlinie | |
ausgekleidete Förderebene |
Abb. 40
Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenwarenabtransport, um den Zugang zum Gefahrbereich der Einschnittlinie zu verhindern
Sicherheitslichtschranken an der Schnittstelle zum angrenzenden Anlagen-/Gefahrbereich der Vereinzelung der Besäumanlage Vgl. 4.2.1.1.3 der DIN EN 619 | |
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ausgekleidete Förderebene |
Abb. 41
Ausführungsbeispiel Stetigförderer für Seitenware zwischen Einschnittlinie und Besäumanlage
Rollengang Förderhöhe mindestens 1.000 mm im Bereich der Durchlassöffnung der Umzäunung - Hinweis: Wenn am Rollengang ein Arbeitsplatz besteht, ist eine Auskleidung des Rollengangs erforderlich. Anderenfalls kann der Rollengang ausgekleidet werden, um die Quetsch- und Scherstellen zu beseitigen. | |
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Untersteigsicherung | |
Quetsch- und Scherstelle | |
a, b | Abstand zur Quetsch- und Scherstelle |
α | Neigung des Schrägbleches |
Abb. 42
Stehverhinderer (z. B. schräge Platte) gem.
DIN EN 619
Ausführungsbeispiel Rollengang als Teil der Zugangssicherung zum Gefahrbereich einer Stapelanlage
Wenn ein Stetigförderer so angeordnet ist, dass Werkstücke oder Werkstückteile herausgeschleudert werden können, zum Beispiel aus einer Doppelwellenkreissäge, muss die Zuhaltung an der Zugangstür das Betreten des umzäunten Gefahrbereichs so lange verhindern, bis ein sicherer Anlagenzustand hergestellt worden ist (siehe Tabelle 1 und die dazugehörigen Hinweise). Außerdem müssen sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen und Instandhaltungsarbeiten geschaffen werden.