TRGS 519 - TR Gefahrstoffe 519

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Anlage 8 TRGS 519 - Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung

Gemäß GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 ist für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten mit Ausnahme von Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist vom Betrieb nachzuweisen, dass er über die nachstehend beschriebene Ausstattung verfügt. Bei der Durchführung der Tätigkeiten ist diese Ausstattung gemäß den Anforderungen dieser TRGS auf der Baustelle einzusetzen bzw. am Betriebshof betriebsbereit vorzuhalten.

  1. 1.

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest

    • Abschottung

    • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches

    • raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)

    • Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/schreiber

    • Personal-Dekontaminationsanlage; vier Kammern

    • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort

    • Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern

    • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 TRGS 519)

    • ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2

    • Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage

    • Niederdruckspritzgerät

    • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 TRGS 519

    • Höchstleistungs-Vakuumsauggerät HVG

    • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)

    • Sprechfunkgeräte

  2. 2.

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest -

    • Abschottung

    • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches

    • Raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)

    • Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/schreiber

    • Personal-Dekontaminationsanlage; mind. drei Kammern

    • Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern

    • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort

    • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2)

    • ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2

    • Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage

    • Niederdruckspritzgerät

    • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 TRGS 519

    • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)

    • Sprechfunkgeräte

  3. 3.

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenem Asbestprodukten in Innenräumen

    • Abschottung/Folientür

    • Kennzeichnung des Arbeitsbereichs

    • Raumlufttechnische Anlage/Entlüftungsgerät; bei kleinen Räumen: Verwendung eines geeigneten Industriestaubsaugers/Entstaubers nach Anlage 7.1 TRGS 519 (nach Nummer 14.4 Absatz 3 TRGS 519 ist ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde zu gewährleisten)

    • Personal-Dekontaminationsanlage

    • Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort

    • Material-Dekontaminationsanlage

    • Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 TRGS 519)

    • Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 TRGS 519

    • Niederdruckspritzgerät

    • Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 TRGS 519

    • Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)