TRGL 242 - TR Gashochdruckleitungen 242

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Abschnitt 7 TRGL 242 - Zusätzliche Dichtheitsprüfung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Nach Abschluß aller Montagearbeiten an den gasführenden Bauteilen sind Rohrleitungen in Stationen einer zusätzlichen Dichtheitsprüfung mit Luft, einem inertem Gas oder dem Fördermedium zu unterziehen. Die in die Leitungen eingebauten Druckbehälter und Armaturen sind in diese Dichtheitsprüfung einzubeziehen. Der Prüfdruck darf das 1,1fache des zulässigen Betriebsüberdruckes nicht übersteigen.