TRR 521 - TR Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen 521

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 TRR 521 - Ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung (1)

Die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung ist gegeben, wenn die Anforderungen der Druckbehälterverordnung und die der zutreffenden Technischen Regeln Rohrleitungen, z.B. TRR 100, im Rahmen des Auftragsumfanges, erfüllt sind. Liegen keine speziellen Technischen Regeln Rohrleitungen vor, sind die bestehenden TRR sinngemäß anzuwenden.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)