Abschnitt 5 TRG 602 - Schutzanstrich (1)
Jede Campingflasche muß auf gut vorbereitetem Untergrund einen gegen Korrosion schützenden Außenanstrich haben. Der Farbton des Schutzanstriches ist freigestellt.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)