DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechverarbeitung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.4 - 7.4 Blechbearbeitung auf "Produktionspressen" (mechanische/hydraulische Pressen)

Unter "mechanischen Pressen" werden in den Sicherheitsvorschriften für Pressen der Metallbearbeitung Exzenter- und verwandte Pressen (zum Beispiel Kurbel-, Kurbelzieh-, Kniehebelpräge-, Kniehebelziehpressen) und Spindelpressen zusammengefasst. In der Variante als mechanische Servo-pressen (das heißt mit elektrischem Servoantrieb als Hauptantrieb) gibt es normalerweise keine Schaltkupplung und kein Schwungrad.

Hydraulische Pressen sind Pressmaschinen, die nach dem hydrostatischen Prinzip arbeiten.

Beim Bau mechanischer/hydraulischer Pressen der Metall-Kaltbearbeitung für den europäischen Markt werden heute die DIN EN ISO 16092-1 in Verbindung mit DIN EN ISO 16092-2 und DIN EN ISO 16092-3 angewendet, in der Vor-CE-Ära wurden Exzenter- und verwandte/hydraulische Pressen der Metall-Kaltbearbeitung für den deutschen Markt nach den Unfallverhütungsvorschriften VBG 7n5.1 und VBG 7n5.2 und "ZH1-Schriften" gebaut.

Die Hauptgefährdungen beim Arbeiten an mechanischen/hydraulischen Pressen sind:

  • mechanische Gefährdungen durch die Stößel-Abwärts- und auch durch die Aufwärtsbewegung;

    → Bestehendes Unfallrisiko (Lebensgefahr!) an größeren Pressen, bei denen mit BWS gesteuert wird (nicht mehr zulässig)

  • gegebenenfalls mechanische Gefährdungen durch Nebenbewegungen;

  • gegebenenfalls mechanische Gefährdungen im Pressenumfeld, zum Beispiel an Einzelmaschinen von Bandanlagen;

  • zusätzliche mechanische Gefährdungen je nach Einsatzgebiet, z. B. Splittergefahr.

7.4.1 Spezielle Gefährdungen bei Exzenter- und verwandten Pressen

  • bestehendes Bruchrisiko der Exzenterwelle im Bereich des Exzenters von Exzenterpressen mit freiliegendem Exzenter (erforderlicher Fangbügel)

  • bestehendes Risiko durch Auslaufen des Schwungrads konventioneller Excenter- und verwandter Pressen (erforderliche Verkleidung der Antriebsriemen-Auflaufstelle)

7.4.2 Spezielle Gefährdungen bei Reibspindelpressen:

  • bestehendes Bruchrisiko des Spindelkopfs von Reibspindelpressen (erforderlicher Fangkorb, notwendige Stößel-Fangeinrichtung)

7.4.3 Spezielle Gefährdungen bei hydraulischen Pressen:

  • bestehendes Absinkrisiko des Stößels infolge Eigengewichts bei abgeschalteter Steuerung (erforderliches Sichern des Stößels bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug; im Fall von Einarbeitungs-/Tuschierpressen Notwendigkeit wirksamer, selbsttätig wirkender Stößelverriegelungen über den gesamten Hub)

  • unter Umständen bestehendes Stößelrückfall-Risiko bei Druckausfall während des Hochlaufs (erforderliche steuerungstechnische Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle durch Druckausfalltest im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen)

7.4.4 Praxisübliche Schutzmaßnahmen

Wegen oft bestehender funktionaler Gegebenheiten und der seinerzeit am Markt verfügbaren Sicherheitssysteme für die Bedienperson sind nachstehende Bedienperson-Schutzmaßnahmen praxisüblich und zulässig.

7.4.4.1
Bau noch nach UVV, Baujahr < 1975 (Exzenter- und verwandte Pressen) oder Baujahr < 1987 (hydraulische Pressen) - ohne "CE"

  • sichere Werkzeuge

  • feststehende trennende Schutzeinrichtungen/feste Abschirmungen

  • "Schutzschirme" (bewegliche Abschirmungen)

  • hydraulische Pressen: Tippschalter (einer pro Bedienperson) und langsame Schließgeschwindigkeit ≤ 10 mm/s

7.4.4.2
Bau noch nach UVV, Baujahr ≥ 1975 (Exzenter- und verwandte Pressen) oder Baujahr ≥ 1987 (hydraulische Pressen) - ohne "CE"

Alternativ zu den Schutzmaßnahmen nach Kapitel 7.4.4.1 folgende:

  • verriegelte trennende Schutzeinrichtungen/bewegliche Verdeckungen (ohne die Funktionsweise bzw. ohne alle Überwachungen eines Schutzschirms/einer beweglichen Abschirmung)

  • Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen als aktive optoelektronische Schutzeinrichtungen/Lichtvorhänge, an größeren Pressen in Verbindung mit einer Steuereinrichtung pro Bedienperson

  • Zweihandschaltungen (eine pro Bedienperson)

7.4.4.3
Bau nach DIN EN-Normen - mit "CE"

Besonderheiten gegenüber den Schutzmaßnahmen nach Abschnitten 7.4.4.1 und 7.4.4.2:

  • Zweihandschaltungen nur an hydraulischen Pressen, Baujahre älter als November 2011 und mechanischen Pressen, Baujahre älter als September 2021

  • "Schutzschirme" (bewegliche Abschirmungen) sind in der Normenreihe DIN EN ISO 16092 nicht erwähnt.