DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre

Mit der Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre kann die Pressensteuerung ausgeschaltet werden, um bei kurzfristigen Verrichtungen am Werkzeug ein versehentliches Auslösen oder den unerwarteten Anlauf einer Schließbewegung zu verhindern.

Diesen Einrichtungen oder einer äquivalenten Einrichtung kommt besonders bei alten Pressen mit vergleichsweise rückständiger (Steuerungs-)Technik eine hohe Bedeutung zu.

Zu vielen Unfällen von Bedien- oder Einrichtpersonen an Pressen wäre es bei betätigter Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre (oder einer äquivalenten Einrichtung, z. B. der/einer Not-Befehlseinrichtung) nicht gekommen.
Das Betätigen der Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre kann bei Instandhaltungsarbeiten jedoch nicht die Anwendung eines Rangs der "Vier-Rang-Methode" (vorzugsweise des "Lockout-Tagout"-Verfahrens) ersetzen (je nach Schaltsperren-/Ausschalteinrichtungs-/Einrücksperren-Verdrahtung) besteht die Gefahr schwerster Unfälle).

Damit Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre von den Bedienpersonen (und den Einrichtpersonen) benutzt wird, soll die Betätigung ohne Verwendung eines Schlüssels oder besonderen Werkzeugs möglich sein.

Als Ersatz für die Schaltsperre/Ausschalteinrichtung/Einrücksperre können Not-Befehlseinrichtungen betätigt werden. Das wird jedoch hauptsächlich dann praxisgerecht sein, wenn die Not-Befehlseinrichtungen nicht den Pressenantrieb beeinflussen.

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Abb. 8
Befehlseinrichtungen