Bemerkung des Betriebes: |
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• | Ermitteln, für welche Arbeiten eine schriftliche Betriebsanweisung gefordert oder sinnvoll ist (z.B. auf Basis der Gefährdungsbeurteilung siehe Baustein 2). | |
• | In Betriebsanweisungen folgende Angaben aufnehmen: | |
| - | Gefahren, die von Arbeitsmitteln oder -stoffen ausgehen oder bei bestimmten Tätigkeiten entstehen können, | |
| - | Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Vermeidung der Gefahren, | |
| - | Instandhaltung und Entsorgung, | |
| - | Verhalten bei Störungen und Unfällen, | |
| - | Erste Hilfe. | |
| Dabei Betriebsanleitungen, Angaben aus Sicherheitsdatenblättern, Erfahrungen der Mitarbeiter sowie Erkenntnisse aus Unfällen und Zwischenfällen berücksichtigen. | |
• | Ermitteln, welche Arbeiten einer schriftlichen Erlaubnis bedürfen, z.B. Schweißarbeiten bei Brand- und Explosionsgefahr. In der schriftlichen Arbeitserlaubnis die Schutzmaßnahmen festlegen und die Durchführung überwachen. | |