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Abschnitt 4.4 - Betriebsanweisungen und erlaubnispflichtige Arbeiten

Bemerkung des Betriebes:
Ermitteln, für welche Arbeiten eine schriftliche Betriebsanweisung gefordert oder sinnvoll ist (z.B. auf Basis der Gefährdungsbeurteilung siehe Baustein 2).
In Betriebsanweisungen folgende Angaben aufnehmen:
-Gefahren, die von Arbeitsmitteln oder -stoffen ausgehen oder bei bestimmten Tätigkeiten entstehen können,
-Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Vermeidung der Gefahren,
-Instandhaltung und Entsorgung,
-Verhalten bei Störungen und Unfällen,
-Erste Hilfe.
Dabei Betriebsanleitungen, Angaben aus Sicherheitsdatenblättern, Erfahrungen der Mitarbeiter sowie Erkenntnisse aus Unfällen und Zwischenfällen berücksichtigen.
Ermitteln, welche Arbeiten einer schriftlichen Erlaubnis bedürfen, z.B. Schweißarbeiten bei Brand- und Explosionsgefahr. In der schriftlichen Arbeitserlaubnis die Schutzmaßnahmen festlegen und die Durchführung überwachen.