DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Betriebsarten zum Entstören von Kreissägemaschinen und Profilzerspanern

Um die Stillstandszeiten bei der Beseitigung von Störungen an Sägemaschinen möglichst gering zu halten, haben sich erfahrungsgemäß neben dem Automatikbetrieb in der Praxis weitere Betriebsarten als notwendig erwiesen.

8.4.1
Betriebsart "Hand"

Die Zuhaltung darf erst freigegeben werden, wenn zuvor sämtliche gefahrbringende Bewegungen innerhalb der Umzäunung, wie Vorschubbewegungen oder Werkzeuge, zum Stillstand gekommen sind.

Das Steuern von Vorschubbewegungen, wie durch Herausfahren eines in der Säge steckengebliebenen Stamms, und das Verfahren der beweglichen Maschinenhälfte, zum Beispiel zum Werkzeugwechsel, dürfen nur im Tippbetrieb erfolgen. Die Absicherung der Steuerung (Steuerungskategorie) muss der Hersteller im Rahmen seiner Risikobeurteilung ermitteln. Die hochgestellten Vorschubwalzen müssen im Tippbetrieb verstellbar sein und in der jeweiligen Position sicher gehalten werden. Zusätzlich kann es erforderlich sein, die Vorschubwalzen mechanisch gegen Absinken zu sichern, zum Beispiel durch einen Sicherungsbolzen oder ein Kantholz.

8.4.2
Betriebsart "Störungsbeseitigung bei eingeschalteten Werkzeugaggregaten"

Die Freigabe zum Öffnen der Zuhaltung darf erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringende Bewegungen innerhalb der Umzäunung - mit Ausnahme der Werkzeugaggregate - zum Stillstand gekommen sind. Als Sicherung gegen das Herausschleudern von Werkstückteilen und gegen Berühren von laufenden Werkzeugen müssen zusätzlich folgende Maßnahmen getroffen worden sein:

  • In der Maschine darf sich kein Werkstück befinden.

  • Der Vorschub ist stillgesetzt.

  • Die Auszugswalzen sind auf einen Restspalt von maximal 2 mm zusammengefahren, verbleibende Restöffnungen sind durch Bleche geschlossen (Abb. 51).

  • Ist der Restspalt bei zusammengefahrenen Auszugswalzen größer als 2 mm, müssen die Sägeblattpakete so weit in die oberste Stellung gefahren sein, dass keine Werkstückteile mehr herausgeschleudert werden können und ein Erreichen der Sägeblätter von der Ausschuböffnung her nicht möglich ist.

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Abb. 50
Ausschuböffnung über die gesamte Breite geschlossen

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Abb. 51
Absturzsicherung durch Palisaden aus Stahl an erhöhtem Stapelplatz mit Übergabebereich

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Abb. 52
Geländer mit herausnehmbarer Knieleiste zum Abtransport des Schnittholzes

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Abb. 53
"Sicherheitsschleusengeländer für sichere Schnittholzübergabe"

ccc_1667_as_2.jpgHinweis
Die Möglichkeit sollte nur genutzt werden, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Werkstück oder Abfallstück im Bereich der Säge befindet.