DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 4.1 - 4 Beispiele für geeignete Schutzmaßnahmen in einzelnen Gefährdungsbereichen
4.1 Planung

Hauptfunktionen der Einschnittverfahren:

  • Sägeblöcke in Kanthölzer, Bohlen und Bretter auftrennen bzw. zerspanen

  • Trennung von Haupt-, Neben- und Restprodukten

Folgende Gefährdungen müssen in den unterschiedlichen Bereichen, wie Rundholzplatz, Einschnitt, Sortierung und Veredelung oder Entsorgung, durch sicherheitstechnische oder organisatorische Maßnahmen eliminiert beziehungsweise ausreichend minimiert werden:

  • an Maschinen und Fördereinrichtungen

  • durch eingeworfene Stämme

  • durch die Förderung der Sägeblöcke/Model, besonders in Übergabebereichen

  • auf Verkehrswegen

  • beim innerbetrieblichen Transport

  • bei der Reinigung von Maschinen und Anlagen

  • bei der Störungsbeseitigung und Instandhaltung

  • durch fehlerhaftes Verhalten der Beschäftigten

Mit zunehmender Mechanisierung der Arbeitsabläufe wird die Einzelgefahrstellensicherung (z. B. Blechverdeckung) durch eine Gefahrbereichssicherung ersetzt (z. B. Umzäunung mit elektrisch verriegelten Zugangstüren, erforderlichenfalls mit Zuhaltung), die erfahrungsgemäß ein höheres Sicherheitsniveau gewährleistet. Schaffen Sie sichere Zugänge, wie Treppen, Laufstege und Überstiege, für Störungsbeseitigungen, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten.

Zur Störungsbeseitigung, Fehlererkennung, Wartung und Instandhaltung müssen Sie organisatorische Regelungen treffen.

Folgende Grundprinzipien sollten schon bei der Planung mit dem Hersteller vereinbart werden:

  • Einstelleinrichtungen, wie Stellteile, Handräder, Ventile, in ungefährdete Bereiche verlegen, z. B. außerhalb der Umzäunung oder anderer Schutzeinrichtungen.

  • Für zuverlässige und sichere Ausführung der Anlagensteuerung sorgen.

  • Sinnvolles Abschalten ermöglichen, z. B. beim Öffnen von Türen, um die Anlage ohne Speicherdatenverluste wieder anfahren zu können. Dazu gehören auch Schalter mit Zuhaltung, die ein Öffnen der Zugangstür erst zulassen, wenn ein Anmeldeschalter betätigt wird und die verfahrenstechnisch erforderlichen Bearbeitungen abgeschlossen sind, wie Leerfahren von Sägen. Beim Betätigen des Not-Halts ist es erforderlich, sofort abzuschalten.

  • Für abschließbare Einrichtschaltungen im Handbetrieb sorgen, die einen auf die notwendigen Bewegungsabläufe beschränkten Betrieb bei geöffneten Zugangstüren zulassen über Schalter mit selbsttätiger Rückstellung (Tippschalter) und Sperrung des Automatikbetriebs.

  • Reparaturschalter mit allpoliger Trennung von Antriebseinheiten ausstatten.

  • Einzelne Gefahrbereiche abschalten (Intelligente Abschaltung, Gruppenabschaltung), Vorrichtungen zur Eigensicherung beim Arbeiten in unübersichtlichen Anlagenteilen vorsehen. Dazu dienen z. B. Türverriegelungsschalter mit Einhängemöglichkeit für persönliche Vorhängeschlösser mit dem Namen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin oder Schlüsseltransfersysteme.

  • Handsteuergeräte mit Tippschalter und Not-Halt-Schalter vorsehen.

  • Umzäunte Teilbereiche trennen. Sie müssen auch dann getrennt abschaltbar sein, wenn sich die Notwendigkeit besonderer Schaltungen nur für örtlich begrenzte Anlagenteile ergibt.

  • Störungsanfällige Bereiche aus der Umzäunung herausnehmen und Einzelschutzmaßnahmen durchführen.

  • Podeste und sichere Aufstiege anordnen, wenn höhergelegene Wartungs- und Entstörbereiche vorhanden sind.

  • Schalter anordnen, damit der Bereich übersichtlich ist.

Prüfen Sie anhand der oben genannten Liste, ob die Möglichkeit besteht, Arbeitsabläufe und Anlagen, an denen risikobehaftete Arbeitsweisen beim Einrichten, Warten oder Entstören erkannt werden, zu verbessern, damit eine höhere Sicherheit erreicht werden kann.

Es wird dringend empfohlen, sich schon bei der Planung und vor Vertragsabschluss beraten zu lassen, zum Beispiel durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall der BGHM.
Das gilt besonders:
  • für die Planung und Beschaffung von Neuanlagen

  • für den Bau von Maschinen und Anlagen für den Eigengebrauch

  • für wesentliche Veränderungen an Maschinen und Anlagen


Unter Berücksichtigung der Leistungsdaten der Maschine oder Anlage sollte die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben gemeinsam mit dem Hersteller und zum Beispiel einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall nach Inbetriebnahme geprüft werden.