DGUV Regel 105-049 - Feuerwehren

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Anlage 1 zur DGUV Vorschrift 49 - Fristen für Eignungsuntersuchungen

Gefährdende TätigkeitNachuntersuchungsfristen (in Monaten 1)
Tragen von Atemschutzgeräten2)
Personen bis 50 Jahre36
Personen über 50 Jahre:
Gerätegewicht bis 5 kg24
Gerätegewicht über 5 kg12
Tauchen (Feuerwehrtauchen)12

Die Nachuntersuchung ist jeweils vor Ablauf der in der Tabelle genannten 12, 24 oder 36 Monate berechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung durchzuführen

Regelmäßige Eignungsuntersuchungen (§ 6 Absatz 3) sind nicht erforderlich für das Tragen von Atemschutzgeräten:

  • bis 3 kg Gewicht und ohne Atemwiderstand,

  • bis 3 kg Gewicht und Atemwiderstand bis 5 mbar, wenn die Tragezeit weniger als 30 Minuten pro Tag beträgt,

  • bis 5 kg Gewicht, wenn es sich um Fluchtgeräte oder Selbstretter handelt, die ausschließlich zur Flucht oder Selbstrettung getragen werden.