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Abschnitt 6.7 - 6.7 Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle für den Nachweis der fachlichen Eignung nach TRBS 2121 Teil 3 besteht aus Vertretern und Vertreterinnen folgender Organisationen:

  • Staatliche Aufsichtsbehörden,

  • Unfallversicherungsträger (UVT),

  • Fachverbände (z. B. FISAT, FSBS, IRATA),

unter Vorsitz der Unfallversicherungsträger.

Sie hat folgende Aufgaben:

  • Stichprobenartige Kontrolle und Bewertung der Prüfungen zur fachlichen Eignung der Höhenarbeiter bzw. der Höhenarbeiterin auf Basis der Mindeststandards nach TRBS 2121 Teil 3,

  • Schiedsstelle.

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Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen