Abschnitt 4.1 - 4 Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
4.1 Verringerung der Emission von nitrosen Gasen durch verfahrens- und arbeitsplatzspezifische
Faktoren
Nach der TRGS 528 sind jeweils diejenigen verfahrens- und arbeitsplatzspezifischen Parameter auszuwählen, bei denen die Freisetzung von Gefahrstoffen, also auch die Freisetzung nitroser Gase gering ist.
Dies ist z. B. der Fall bei:
kleinen Brennergrößen und Flammenlängen
Vermeidung von frei brennenden Flammen
kleinem Abstand zwischen Brenner und Werkstück
begrenztem Sauerstoffverbrauch
niedriger Stromstärke und Spannung (siehe Herstellerangaben in der Betriebsanleitung für das Schweißgerät)
geringen Schneidgeschwindigkeiten
Verwendung von Brenner-Ablegeeinrichtungen mit selbsttätig wirkenden Gasabsperrungen (an ortsfesten Arbeitsplätzen der Autogentechnik)