TRGL 192 - TR Gashochdruckleitungen 192

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Abschnitt 1 TRGL 192 - Allgemeines (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

1.1 Gashochdruckleitungen im Einwirkungsbereich des Bergbaues müssen besonderen Anforderungen, vor allem hinsichtlich Verlegung und Ausrüstung, genügen und in besonderer Weise durch den Betreiber überwacht werden.

1.2 Als besondere Überwachungsmaßnahmen kommen in Frage:

  • geodätische Messungen entlang der Leitungs-Trasse,

  • Dehnungsmessungen am Leitungsrohr selbst,

  • Bewegungsmessungen an Dehnungsausgleichern.