DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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§ 2 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist

  1. 1.

    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung eine Kennzeichnung, die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Situation - jeweils mittels eines Sicherheitszeichens, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, eines Sprechzeichens oder eines Handzeichens eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage (Sicherheitsaussage) ermöglicht;

  2. 2.

    Sicherheitszeichen ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie Bildzeichen eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht;

  3. 3.

    Verbotszeichen ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt;

  4. 4.

    Warnzeichen ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt;

  5. 5.

    Gebotszeichen ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt;

  6. 6.

    Rettungszeichen ein Sicherheitszeichen, das den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet;

  7. 7.

    Brandschutzzeichen ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet;

  8. 8.

    Hinweiszeichen ein Zeichen mit Text, das andere Sicherheitsaussagen als die unter den Nummern 3 bis 7 genannten Sicherheitszeichen liefert;

  9. 9.

    Zusatzzeichen ein Zeichen, das zusammen mit einem der unter Nummer 2 beschriebenen Sicherheitszeichen verwendet wird und zusätzliche Hinweise in Form eines kurzen Textes liefert;

  10. 10.

    Kombinationszeichen ein Zeichen, bei dem Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Träger aufgebracht sind;

  11. 11.

    Bildzeichen ein bestimmtes grafisches Symbol, das eine Situation beschreibt oder ein Verhalten vorschreibt und auf einem Sicherheitszeichen oder einer Leuchtfläche angeordnet ist;

  12. 12.

    Sicherheitsfarbe eine Farbe, der eine bestimmte, auf die Sicherheit bezogene Bedeutung zugeordnet ist;

  13. 13.

    Leuchtzeichen ein Zeichen, das von einer Einrichtung mit durchsichtiger oder durchscheinender Oberfläche erzeugt wird, die von hinten erleuchtet wird und dadurch als Leuchtfläche erscheint oder selbst leuchtet;

  14. 14.

    Schallzeichen ein kodiertes akustisches Signal ohne Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme;

  15. 15.

    Sprechzeichen eine Verständigung mit festgelegten Worten unter Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme;

  16. 16.

    Handzeichen eine kodierte Bewegung und Stellung von Armen und Händen zur Anweisung von Personen, die Tätigkeiten ausführen, die ein Risiko oder eine Gefährdung darstellen können.