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Abschnitt 6.10 - Frage 28: Gibt es einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz?

Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

In § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz geregelt. Dort heißt es:

"(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."