TRD 108 - TR Dampfkessel 108

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Abschnitt 7 TRD 108 - Festigkeitskennwerte für die Berechnung (4)(2)

Als Festigkeitskennwerte für die Berechnung gelten:

7.1 Bei Gußeisen nach Abschnitt 2.1 die Erwartungswerte für die Zugfestigkeit im Gußstück bei Raumtemperatur gemäß DIN 1691, Tafel 1.

7.2 Bei Gußeisen nach Abschnitt 2.2 die 0,2-Grenze nach Tafel 2.

Bei Gußstücken mit Wanddicken über 200 mm sind die Festigkeitskennwerte zwischen Hersteller, Besteller (Betreiber) und Sachverständigem zu vereinbaren.

Tafel 2 Festigkeitskennwerte bei Gußeisen mit Kugelgraphit

Werkstoff-
sorte
Festigkeitskennwerte K in N/mm2 0,2-Grenze bei Betriebstemperatur in °C
20 (50)100 (120)150200250300350
a) für Wanddicken bis einschließlich 60 mm
GGG-35,3220210200180170150140
GGG-40,3250240230210200180160
b) für Wanddicken über 60 bis 200 mm
GGG-40,3230220210190180170150

7.3 Bei Gußeisen nach Abschnitt 2.3 die in dem Gutachten des Sachverständigen festgelegten Werte.

7.4 Die in Tafel 2 für 20 °C angegebenen Festigkeitskennwerte gelten bis 50 °C, die für 100 °C angegebenen Werte bis 120 °C. In den übrigen Bereichen ist zwischen den angegebenen Werten linear zu interpolieren (z.B. für 80 °C zwischen 20 und 100 °C, für 140 °C zwischen 100 und 150 °C), wobei eine Aufrundung nicht zulässig ist.

Für Werkstoffe mit Einzelgutachten nach Abschnitt 2.3 gilt die Interpolationsregel nur bei hinreichend engem Abstand (5) der Stützstellen.

(4) Amtl. Anm.:

Sicherheitsbeiwerte und Berechnungstemperatur siehe die TRD über Berechnung

(2) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(5) Amtl. Anm.:

In der Regel wird hierunter ein Temperaturabstand von 50 K im Bereich der Warmstreckgrenze und von 10 K im Bereich der Zeitstandfestigkeit verstanden.