DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Mehlentnahme aus Säcken

Bei der offenen Eingabe von Mehl aus Säcken in Behälter, z. B. in Knetbottiche oder Vorratswagen, sind in jedem Fall staubmindernde Maßnahmen erforderlich. Die folgende Arbeitsweise kann die Staubaufwirbelung weitgehend reduzieren, z. B.:

  • vorsichtiges Aufschneiden des Sackes oben und unten ("Doppelschlitz") mit geeignetem Schneidwerkzeug, Mehl vorsichtig aus dem Sack gleiten lassen

  • Einhaltung geringer Fallhöhen

  • Verwendung von Mehlschaufeln

  • entleerte Säcke sind staubarm zu entsorgen