TRD 721 - TR Dampfkessel 721

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Abschnitt 2 TRD 721 - Allgemeines (1)(2)

Sicherheitsventile müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und für den Verwendungszweck geeignet sein. Das bedeutet: Sie müssen den geltenden Anforderungen an Werkstoffe und Bauart genügen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsweise des Druckraumes - insbesondere von Druck und Temperatur - zuverlässig arbeiten und den im Störungsfall abzuführenden Massenstrom innerhalb der zulässigen Drucküberschreitung gefahrlos ableiten können.

In der Regel wird die Zuverlässigkeit im Hinblick auf die richtige Funktionsweise und den Massenstrom durch eine Bauteilprüfung (3) für den vorgesehenen Verwendungsbereich (Druck, Temperatur) festgestellt.

(1) Amtl. Anm.:

Begriffe siehe DIN 3320

(2) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(3) Amtl. Anm.:

Anträge sind zu richten an die Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V., Kurfürstenstraße 56, 4300 Essen 1.
Verfahren und Umfang der Bauteilprüfung siehe VdTÜV-Merkblatt Sicherheitsventil 100; zu beziehen beim Maximilian-Verlag, Postfach 2352, 4900 Herford