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Abschnitt 2.3 BGI 5038 - 2.3 Verkehrswege

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  • Stolperstellen werden vermieden:

    • Türpuffer oder -feststeller sind weniger als 0,15 m von der Wand entfernt angeordnet.

    • Fußmatten und Abdeckungen sind bündig verlegt.

    • Fußmatten sind gegen Wegrutschen gesichert.

    • Es sind keine Ausgleichsstufen vorhanden.

    • Es liegen keine elektrischen Anschlussleitungen im Verkehrsweg (ist eine Verlegung im Verkehrsweg unvermeidbar, können Kabelbrücken verwendet werden).

    • Vorstehende Teile der Tragkonstruktionen von Einrichtungsgegenständen sind abgeschirmt.

  • Einzelstufen sind mit Schrägrampen ausgeglichen (Neigung maximal 12,5 Prozent). Ist das nicht möglich, sind Einzelstufen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet - zum Beispiel kontrastierende Farben, andere Materialstruktur, Beleuchtung der Stufe, gelb-schwarz gestreifte Markierung.

  • In Bereichen von Haupteingängen der Bildungseinrichtung ist eine ausreichende Schmutz- und Nässebindung vorhanden - zum Beispiel durch großflächige Fußabstreifmatten über der gesamten Durchgangsbreite - mindestens 1,5 m tief angeordnet.