Abschnitt 2.3 BGI 5038 - 2.3 Verkehrswege
Stolperstellen werden vermieden:
Türpuffer oder -feststeller sind weniger als 0,15 m von der Wand entfernt angeordnet.
Fußmatten und Abdeckungen sind bündig verlegt.
Fußmatten sind gegen Wegrutschen gesichert.
Es sind keine Ausgleichsstufen vorhanden.
Es liegen keine elektrischen Anschlussleitungen im Verkehrsweg (ist eine Verlegung im Verkehrsweg unvermeidbar, können Kabelbrücken verwendet werden).
Vorstehende Teile der Tragkonstruktionen von Einrichtungsgegenständen sind abgeschirmt.
Einzelstufen sind mit Schrägrampen ausgeglichen (Neigung maximal 12,5 Prozent). Ist das nicht möglich, sind Einzelstufen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet - zum Beispiel kontrastierende Farben, andere Materialstruktur, Beleuchtung der Stufe, gelb-schwarz gestreifte Markierung.
In Bereichen von Haupteingängen der Bildungseinrichtung ist eine ausreichende Schmutz- und Nässebindung vorhanden - zum Beispiel durch großflächige Fußabstreifmatten über der gesamten Durchgangsbreite - mindestens 1,5 m tief angeordnet.