DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung

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§ 2 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Vorschrift sind:

1.Beseitigung
Einsammeln, Befördern, Zwischenlagern, Behandeln und Ablagern von Müll.
2.Müll
Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll.
3.Müllwerker
Personen, die Müll zum Müllsammelfahrzeug transportieren und diese beladen.
4.Müllsammelfahrt
Fahrt des Müllsammelfahrzeuges von Ladestelle zu Ladestelle. Keine Müllsammelfahrt ist die An- und Abfahrt zum Sammelbezirk.
5.Belade- und Fördereinrichtungen
Einrichtungen an und in Müllsammelfahrzeugen zum Einbringen und Fördern von Müll.
6.Hubkippvorrichtung
Beladeeinrichtung für Müllsammelfahrzeuge, welche die Behälter vom Boden aufnimmt.
7.Deponien
Anlagen zur geordneten Ablagerung von Müll.
8.Müllbehandlungsanlagen
Anlagen zum Zerkleinern, Separieren, Verdichten, Verbrennen und Kompostieren von Müll.