§ 2 - Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Vorschrift sind:
1. | Beseitigung Einsammeln, Befördern, Zwischenlagern, Behandeln und Ablagern von Müll. |
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2. | Müll Haus-, Geschäfts- und Sperrmüll. |
3. | Müllwerker Personen, die Müll zum Müllsammelfahrzeug transportieren und diese beladen. |
4. | Müllsammelfahrt Fahrt des Müllsammelfahrzeuges von Ladestelle zu Ladestelle. Keine Müllsammelfahrt ist die An- und Abfahrt zum Sammelbezirk. |
5. | Belade- und Fördereinrichtungen Einrichtungen an und in Müllsammelfahrzeugen zum Einbringen und Fördern von Müll. |
6. | Hubkippvorrichtung Beladeeinrichtung für Müllsammelfahrzeuge, welche die Behälter vom Boden aufnimmt. |
7. | Deponien Anlagen zur geordneten Ablagerung von Müll. |
8. | Müllbehandlungsanlagen Anlagen zum Zerkleinern, Separieren, Verdichten, Verbrennen und Kompostieren von Müll. |