Abschnitt 3 TRD 611 - Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser (1)
Speisewasser und Kesselwasser müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um Dampferzeuger schadensfrei und sicher betreiben zu können. Diese Anforderungen werden in der Regel von folgenden Einflußfaktoren bestimmt:
Bauart
Betriebsüberdruck
Betriebsbedingungen
des Dampferzeugers.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sind in den Tafeln 1 bis 5 die Anforderungen an das Speisewasser und Kesselwasser festgelegt. Dabei wird unterschieden, ob für die Speisung des Dampferzeugers salzfreies, salzarmes oder salzhaltiges Speisewasser verwendet wird.
Salzfreies Speisewasser ist erforderlich für den Betrieb von Durchlaufkesseln und von Einspritzkühlern zur Dampftemperaturregelung (Tafel 1). Abweichungen sind zulässig bei Durchlaufkesseln für die Erzeugung und Verwendung von Dampf mit hohem Wasseranteil, der Salzanreicherung oder -abscheidung weitgehend ausschließt, wie z.B. bei Dampfflutanlagen. Für Umlaufkessel mit >= 68 bar zulässigem Betriebsüberdruck sollte die Anwendung salzfreien Speisewassers ebenfalls die Regel sein (Tafeln 2 und 3).
Salzarmes oder salzhaltiges Speisewasser kann bei Großwasserraumkesseln sowie bei Umlaufkesseln bis 87 bar zulässigem Betriebsüberdruck verwendet werden (Tafeln 4 und 5).
In allen Fallen gilt, daß Speisewasser und Kesselwasser klar, farblos und frei von suspendierten Stoffen sein sollen. Zur Verhinderung von Korrosion ist eine Konditionierung des Speisewassers und Kesselwassers notwendig. Sie kann bei Durchlauf-, Umlauf- und Großwasserraumkesseln mit Alkalisierungsmitteln (alkalische Fahrweise), bei Durchlaufkesseln alternativ auch mit Oxidationsmitteln (neutrale Fahrweise) oder mit Ammoniak und Sauerstoff (kombinierte Fahrweise) erfolgen.
Die Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser gelten für den Dauerbetrieb mit den in den Tafeln 1, 2 und 4 angegebenen Grenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen bei Anfahrvorgängen.
TRD 611; Tafel 1. Anforderungen an salzfreies(2)
Speisewasser für Durchlaufkessel
Einheit | Richtwert | Grenzwert für kurzzeitig zulässige Abweichungen | Überwachung | Bemerkung | |
---|---|---|---|---|---|
Konditionierung mit flüchtigen Alkalisierungsmitteln | |||||
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Kationenaustauscher | µS/cm | < 0,2 | < 5 | kontinuierlich, registrierend | Bei den Leitfähigkeitsgrenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen wird vorausgesetzt, daß die Leitfähigkeitserhöhung durch Kohlensäure verursacht wird. Nach kurzer Betriebszeit muß muß dann fallende dann fallenden Tendenz der Leitfähigkeitswerte eintreten. |
pH-Wert bei 25 °C | - | > 9 | > 6,5 | registrierend, ggf. über Hilfsgrößen | |
Sauerstoff (O2) | mg/l | < 0,10 | < 0,30 | diskontinuierlich | |
Konditionierung mit Oxidationsmitteln | |||||
Leitfähigkeit bei 25 °C ohne starksauren Kationenaustauscher | µS/cm | < 0,25 | < 1 | kontinuierlich, registrierend | |
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Kationenaustauscher | µS/cm | < 0,2 | < 1 | ||
pH-Wert bei 25 °C | - | 7 bis 8 | > 6,5 | durch Messung beider Leitfähigkeiten erfüllt | |
Sauerstoff (O2) | mg/l | 0,05 bis 0,25 | > 0,05 < 0,50 | kontinuierlich registrierend | |
Konditionierung mit Ammoniak und Sauerstoff | |||||
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Kationenaustauscher | µS/cm | < 0,2 | < 1 | kontinuierlich, registrierend | |
pH-Wert bei 25 °C | - | 8,0 bis 9 | > 6,5 | über direkt gemessene Leitfähigkeit | |
Sauerstoff (O2) | mg/l | 0,03 bis 0,15 | > 0,03 bis < 0,5 | kontinuierlich, registrierend |
TRD 611; Tafel 2. Anforderungen an salzfreies(3)
Speisewasser für Umlaufkessel und Großwasserraumkessel
Einheit | Richtwert | Grenzwert für kurzzeitig zulässige Abweichungen | Überwachung | Bemerkung | |
---|---|---|---|---|---|
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter stark saurem Kationenaustauscher | µS/cm | < 0,2 | < 5 | kontinuierlich registrierend (nicht erforderlich bei Großwasserraumkesseln) | s. Bemerkung in Tafel 1 |
pH-Wert bei 25 °C | - | > 9 | > 6,5 | registrierend, ggf. über Hilfsgrößen | Bis zur Abzweigung für das Einspritzwasser für Dampfkühler nur flüchtige Alkalisierungsmittel |
Sauerstoff (O2) | mg/l | < 0,10 | < 0,30 | diskontinuierlich |
TRD 611; Tafel 3. Anforderungen an das Kesselwasser von Umlaufkesseln und Großwasserraumkesseln bei salzfreiem(4)) Speisewasser
Einheit | Richtwert | Überwachung | Bemerkung | |
---|---|---|---|---|
< 68 bar: Leitfähigkeit bei 25 °C ohne stark sauren Probenahme-Kationenaustauscher | µS/cm | < 50 | kontinuierlich | Bei kombinierterAnwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*) **) |
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Probe-nahme-Kationenaustauscher | µS/cm | < 150 | diskontinuierlich | |
pH-Wert bei 25 °C | 9,5 bis 10,5 | diskontinuierlich, ggf. über Hilfsgrößen | ||
> 68 bar: Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksauren Probenahme-Kationenaustauscher | µS/cm | < 50 | kontinuierlich | |
pH-Wert bei 25 °C > 68 bis 136 bar | - | 9,8 bis 10,2 | kontinuierlich, ggf. über Hilfsgrößen | |
pH-Wert bei 25 °C > 136 bar | - | 9,3 bis 9,7 | ||
* Alternativ ist die Anwendung ausschließlich flüchtiger Alkalisierungsmittel möglich, wenn die Speisewasserrichtwerte nach Tafel 2 sowie eine Kesselwasserleitfähigkeit < 3 µS/cm hinter Kationenaustauscher eingehalten werden, ** Bei Großwasserraumkesseln wird von Natrium- oder Kaliumhydroxid als festem Alkalisierengsmittel abgeraten und statt dessen Trinatriumphosphat empfohlen |
TRD 611; Tafel 4. Anforderungen an salzarmes und salzhaltiges(5)) Speisewasser für Umlaufkessel und Großwasserraumkessel
Zulässiger Betriebsüberdruck in bar | Einheit | Richtwert | Grenzwert für kurzzeitig zulässige Abweichungen | Überwachung | Bemerkung | |
---|---|---|---|---|---|---|
pH-Wert bei 25 °C | - | > 9 | > 8 | diskontinuierlich ggf über Hilfsgrößen | ||
Summe Erdalkalien (Ca2+ + Mg2+) | < 68 | mmol/l | < 0,010 | < 0,050 | diskontinuierlich | |
>= 68 <= 87 | mmol/l | < 0,005 | < 0,010 | |||
Sauerstoff (O2) | mg/l | < 0,02 | anfahrbedingte Überschreitungen zulässig | diskontinuierlich ggf. über Hilfsparameter | Durch thermische Entgasung ggf.durch Sauerstoffbindemittel |
TRD 611; Tafel 5a. Anforderungen an das Kesselwasser für Großwasserraumkessel bei salzarmem und bei salzhaltigem(6) Speisewasser
Bemerkung
Zulässiger Betriebsüberdruck in bar | Richtwert Leitfähigkeit bei 25 °C in µS/cm | pH-Wert bei 25 °C | Überwachung | |
---|---|---|---|---|
salzarmes | salzhaltiges | |||
Speisewasser | ||||
<= 22 | < 8000 | 10,5 bis 11,5 | 10,5 bis 12,0 | diskontinuierlich, |
> 22 | < 4000 | 10,0 bis 11,0* | 10,0 bis 11,8 | ggf über Hilfsgrößen |
* Bei salzarmem Speisewasser ist eine Phosphatkonzentration von 7,5 bis 15 mg/l PO4, in der Regel durch Trinatriumphosphat, einzustellen. Wenn der Mindest-pH-Wert dadurch nicht erreicht wird, soll zusätzlich Natronlauge dosiert werden. |
TRD 611; Tafel 5b. Anforderungen an das Kesselwasser für Umlaufkessel bei salzarmem und bei salzhaltigem(7))Speisewasser
Zulässiger Betriebsüberdruck in bar | Richtwert Leitfähigkeit bei 25°C µS/cm | pH-Wert bei 25 °C | Überwachung |
---|---|---|---|
<= 22 | < 8000 | 10,5 bis 12,0 | diskontinuierlich ggf. über Hilfsgrößen |
> 22 <= 44 | < 4000 | 10,0 bis 11,8 | |
> 44 <= 68 | < 2000 | 10,0 bis 11,0 | |
> 68 <= 87* | < 300 | 9,5 bis 10,5 | |
* Nur salzarmes Speisewasser zugelassen |