TRD 611 - TR Dampfkessel 611

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Abschnitt 3 TRD 611 - Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser (1)

Speisewasser und Kesselwasser müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um Dampferzeuger schadensfrei und sicher betreiben zu können. Diese Anforderungen werden in der Regel von folgenden Einflußfaktoren bestimmt:

  • Bauart

  • Betriebsüberdruck

  • Betriebsbedingungen

des Dampferzeugers.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sind in den Tafeln 1 bis 5 die Anforderungen an das Speisewasser und Kesselwasser festgelegt. Dabei wird unterschieden, ob für die Speisung des Dampferzeugers salzfreies, salzarmes oder salzhaltiges Speisewasser verwendet wird.

Salzfreies Speisewasser ist erforderlich für den Betrieb von Durchlaufkesseln und von Einspritzkühlern zur Dampftemperaturregelung (Tafel 1). Abweichungen sind zulässig bei Durchlaufkesseln für die Erzeugung und Verwendung von Dampf mit hohem Wasseranteil, der Salzanreicherung oder -abscheidung weitgehend ausschließt, wie z.B. bei Dampfflutanlagen. Für Umlaufkessel mit >= 68 bar zulässigem Betriebsüberdruck sollte die Anwendung salzfreien Speisewassers ebenfalls die Regel sein (Tafeln 2 und 3).

Salzarmes oder salzhaltiges Speisewasser kann bei Großwasserraumkesseln sowie bei Umlaufkesseln bis 87 bar zulässigem Betriebsüberdruck verwendet werden (Tafeln 4 und 5).

In allen Fallen gilt, daß Speisewasser und Kesselwasser klar, farblos und frei von suspendierten Stoffen sein sollen. Zur Verhinderung von Korrosion ist eine Konditionierung des Speisewassers und Kesselwassers notwendig. Sie kann bei Durchlauf-, Umlauf- und Großwasserraumkesseln mit Alkalisierungsmitteln (alkalische Fahrweise), bei Durchlaufkesseln alternativ auch mit Oxidationsmitteln (neutrale Fahrweise) oder mit Ammoniak und Sauerstoff (kombinierte Fahrweise) erfolgen.

Die Anforderungen an Speisewasser und Kesselwasser gelten für den Dauerbetrieb mit den in den Tafeln 1, 2 und 4 angegebenen Grenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen bei Anfahrvorgängen.

TRD 611; Tafel 1. Anforderungen an salzfreies(2)

Speisewasser für Durchlaufkessel

EinheitRichtwertGrenzwert für kurzzeitig zulässige AbweichungenÜberwachungBemerkung
Konditionierung mit flüchtigen Alkalisierungsmitteln
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 5kontinuierlich, registrierendBei den Leitfähigkeitsgrenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen wird vorausgesetzt, daß die Leitfähigkeitserhöhung durch Kohlensäure verursacht wird. Nach kurzer Betriebszeit muß muß dann fallende dann fallenden Tendenz der Leitfähigkeitswerte eintreten.
pH-Wert bei 25 °C-> 9> 6,5registrierend, ggf. über Hilfsgrößen
Sauerstoff (O2) mg/l< 0,10< 0,30diskontinuierlich
Konditionierung mit Oxidationsmitteln
Leitfähigkeit bei 25 °C ohne starksauren KationenaustauscherµS/cm< 0,25< 1kontinuierlich, registrierend
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 1
pH-Wert bei 25 °C-7 bis 8> 6,5durch Messung beider Leitfähigkeiten erfüllt
Sauerstoff (O2) mg/l0,05 bis 0,25> 0,05 < 0,50kontinuierlich registrierend
Konditionierung mit Ammoniak und Sauerstoff
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 1kontinuierlich, registrierend
pH-Wert bei 25 °C-8,0 bis 9> 6,5über direkt gemessene Leitfähigkeit
Sauerstoff (O2) mg/l0,03 bis 0,15> 0,03 bis < 0,5kontinuierlich, registrierend

TRD 611; Tafel 2. Anforderungen an salzfreies(3)
Speisewasser für Umlaufkessel und Großwasserraumkessel

EinheitRichtwertGrenzwert für kurzzeitig zulässige AbweichungenÜberwachungBemerkung
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter stark saurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 5kontinuierlich registrierend (nicht erforderlich bei Großwasserraumkesseln)s. Bemerkung in Tafel 1
pH-Wert bei 25 °C-> 9> 6,5registrierend, ggf. über HilfsgrößenBis zur Abzweigung für das Einspritzwasser für Dampfkühler nur flüchtige Alkalisierungsmittel
Sauerstoff (O2) mg/l< 0,10< 0,30diskontinuierlich

TRD 611; Tafel 3. Anforderungen an das Kesselwasser von Umlaufkesseln und Großwasserraumkesseln bei salzfreiem(4)) Speisewasser

EinheitRichtwertÜberwachungBemerkung
< 68 bar: Leitfähigkeit bei 25 °C ohne stark sauren Probenahme-KationenaustauscherµS/cm< 50kontinuierlichBei kombinierterAnwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*) **)
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Probe-nahme-KationenaustauscherµS/cm< 150diskontinuierlich
pH-Wert bei 25 °C9,5 bis 10,5diskontinuierlich, ggf. über Hilfsgrößen
> 68 bar: Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksauren Probenahme-KationenaustauscherµS/cm< 50kontinuierlich
pH-Wert bei 25 °C > 68 bis 136 bar-9,8 bis 10,2kontinuierlich, ggf. über Hilfsgrößen
pH-Wert bei 25 °C > 136 bar-9,3 bis 9,7
* Alternativ ist die Anwendung ausschließlich flüchtiger Alkalisierungsmittel möglich, wenn die Speisewasserrichtwerte nach Tafel 2 sowie eine Kesselwasserleitfähigkeit < 3 µS/cm hinter Kationenaustauscher eingehalten werden,
** Bei Großwasserraumkesseln wird von Natrium- oder Kaliumhydroxid als festem Alkalisierengsmittel abgeraten und statt dessen Trinatriumphosphat empfohlen

TRD 611; Tafel 4. Anforderungen an salzarmes und salzhaltiges(5)) Speisewasser für Umlaufkessel und Großwasserraumkessel

Zulässiger Betriebsüberdruck in barEinheitRichtwertGrenzwert für kurzzeitig zulässige AbweichungenÜberwachungBemerkung
pH-Wert bei 25 °C-> 9> 8diskontinuierlich ggf über Hilfsgrößen
Summe Erdalkalien (Ca2+ + Mg2+) < 68mmol/l< 0,010< 0,050diskontinuierlich
>= 68 <= 87mmol/l< 0,005< 0,010
Sauerstoff (O2) mg/l< 0,02anfahrbedingte Überschreitungen zulässigdiskontinuierlich ggf. über HilfsparameterDurch thermische Entgasung ggf.durch Sauerstoffbindemittel

TRD 611; Tafel 5a. Anforderungen an das Kesselwasser für Großwasserraumkessel bei salzarmem und bei salzhaltigem(6) Speisewasser

Bemerkung

Zulässiger
Betriebsüberdruck
in bar
Richtwert
Leitfähigkeit
bei 25 °C
in µS/cm
pH-Wert bei 25 °CÜberwachung
salzarmessalzhaltiges
Speisewasser
<= 22< 800010,5 bis 11,510,5 bis 12,0diskontinuierlich,
> 22< 400010,0 bis 11,0*10,0 bis 11,8ggf über Hilfsgrößen
* Bei salzarmem Speisewasser ist eine Phosphatkonzentration von 7,5 bis 15 mg/l PO4, in der Regel durch Trinatriumphosphat, einzustellen. Wenn der Mindest-pH-Wert dadurch nicht erreicht wird, soll zusätzlich Natronlauge dosiert werden.

TRD 611; Tafel 5b. Anforderungen an das Kesselwasser für Umlaufkessel bei salzarmem und bei salzhaltigem(7))Speisewasser

Zulässiger Betriebsüberdruck
in bar
Richtwert Leitfähigkeit
bei 25°C µS/cm
pH-Wert bei 25 °CÜberwachung
<= 22< 800010,5 bis 12,0diskontinuierlich ggf.
über Hilfsgrößen
> 22 <= 44< 400010,0 bis 11,8
> 44 <= 68< 200010,0 bis 11,0
> 68 <= 87*< 3009,5 bis 10,5
* Nur salzarmes Speisewasser zugelassen

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.4, 2.5 und 2.6

(3) Amtl. Anm.:

Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.4, 2.5 und 2.6

(4) Amtl. Anm.:

Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.4, 2.5 und 2.6

(5) Amtl. Anm.:

Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.4, 2.5 und 2.6

(6) Amtl. Anm.:

Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.4, 2.5 und 2.6

(7) Amtl. Anm.:

Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.4, 2.5 und 2.6