Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten
(bisher: BGI 815)
(bisher ZH 1/164/166)
Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft
Stand der Vorschrift: Mai 2002
Vorbemerkung
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in dieser BG-Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsorganisation | 3 |
Maßnahmen und Einrichtungen zur Durchführung von Montagearbeiten | 3.1 |
Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen | 3.2 |
Leitung, Aufsicht, Unterweisung | 3.3 |
Mängelmeldung | 3.4 |
Bestehende Anlagen | 3.5 |
Montageanweisung | 3.6 |
Kennzeichnung der Bauteile | 3.7 |
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen | 3.8 |
Maßnahmen zur Verhütung von mechanischen Gefährdungen | 4 |
Montagearbeiten auf Decken und Dachflächen | 4.1 |
Montagearbeiten an Wandflächen | 4.2 |
Transport und Lagerung | 4.3 |
Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen | 5 |
Wiedergabe von Vorschriften (auszugsweise) | Anhang 1 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 2 |