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Abschnitt 7.2 - 7.2 Gefährdung des Trag- und Sicherungssystems

Versagen der Seile

Diese Gefährdungen sind z. B. möglich durch schneidende Geräte, Werkzeuge, scharfes Material und Kanten, agressive Öle und Fette, betriebsbedingte Bewegungen, Einwirkungen von schädigenden Substanzen oder unsachgemäße Knoten.

Typische Arbeitsverfahren sind:

  • Sand-, Wasser- und Flammstrahlarbeiten

  • Arbeiten mit Schweiß-, Schleif- und Trennmaschinen sowie kraftbetriebenen Sägen

  • Schweiß- und Lötarbeiten

  • Schneid- und Brennarbeiten von Beton und Stahl

  • Korosionsschutzarbeiten

Überbelastung

Diese Gefährdung ist gegeben, wenn z. B. das Gesamtgewicht der Person, einschließlich des mitgeführten Werkzeugs und Materials, die maximal zulässige Last (Nennlast) des SZP bzw. des Rettungsverfahrens überschreitet.

Die minimal/maximal zulässige Last wird durch die Hersteller vorgegeben. Im Rettungsfall gelten teilweise Abweichungen, die ebenfalls den Herstellerangaben zu entnehmen sind.

Funktionsbeeinträchtigung

Eine Beeinträchtigung der sicheren Funktion der Einstellvorrichtungen, Auffanggeräte und Rettungsgeräte kann sich ergeben durch

  • ungewolltes Blockieren der Einstellvorrichtungen, Auffanggeräte und Rettungsgeräte, z. B. wenn die Person nicht beide Hände frei für die Bedienung der Ausrüstung hat, oder durch Beeinträchtigungen infolge Umwelteinwirkungen, wie z. B. Windsog, Turbulenzen und Frost.

Werkzeug

Mitgeführte Werkzeuge müssen in Form und Gewicht grundsätzlich für den Einsatz während der Anwendung von SZP geeignet sein und gegen herunterfallen gesichert werden. Scharfe Gegenstände dürfen nur in geeigneten Futteralen mitgeführt werden. Beim Einsatz von trennenden Geräten (Trennschleifer, Sägen) und funkenerzeugenden Arbeitsverfahren (Schweißen, Schleifen) muss das Tragseil vor schädigenden Einwirkungen geschützt werden, z. B. durch den Einsatz von Stahlvorläufen im Bereich von mindestens 2 Metern.