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Abschnitt 6.6 - 6.6 Prüfung der fachlichen Eignung zum Höhenarbeiter/zur Höhenarbeiterin

Die Prüfung wird durch akkreditierte Zertifizierer/-innen unter möglicher Beteiligung eines Vertreters/einer Vertreterin der Unfallversicherungträger nach einer abgestimmten Prüfungsordnung durchgeführt (in Anlehnung an die international anerkannten Standards zur gegenseitigen Anerkennung). Nach bestandener Prüfung erhält der Höhenarbeiter bzw. die Höhenarbeiterin einen geltenden Befähigungsnachweis und einen Ausweis.