TRR 531 - TR Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen 531

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Abschnitt 5 TRR 531 - Prüfergebnis und Bescheinigung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

5.1 Der Sachkundige bescheinigt, daß die Rohrleitung den im Rahmen dieser Prüfung zu stellenden Anforderungen entspricht und sich im ordnungsmäßigem Zustand befindet, wenn das Ergebnis der Prüfung zu Beanstandungen keinen Anlaß gibt. Bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit werden die Hersteller/Errichter-Bescheinigungen zugrunde gelegt.

Die der Abnahmeprüfung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen sind anzugeben. Die Bescheinigung muß die Prüfgrundlagen und das Prüfergebnis enthalten. Der Bescheinigung werden ggf. Prüfbescheinigungen Dritter, die der Abnahmeprüfung zugrunde gelegt werden, beigefügt. Weitere der Abnahmeprüfung zugrunde gelegten Unterlagen sind in der Bescheinigung aufzuführen oder sind ihr beizufügen.

5.2 Beanstandungen sind dem Betreiber mitzuteilen, z.B. in einem Prüfbericht.

Muster

Bescheinigung über die Abnahmeprüfung einer Rohrleitung
nach § 30a Abs. 1 DruckbehV

Betreiber:
Kennzeichnung der Rohrleitung:
zul. Betriebsüberdruck [bar]:
zul. Betriebstemperatur [°C]:
Beiliegende Unterlagen

[ ] zur Kennzeichnung/Identifikation
[ ] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Weitere Prüfgrundlagen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Durchflußstoff(e)

Bezeichnung : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stoffeigenschaften nach § 3 Abs. 10 DruckbehV:

Ordnungsprüfung:
Die folgenden Bescheinigungen lagen vor:

[ ] Herstellung, Errichtung

Weitere Bescheinigungen über die in der Hersteller/Errichter Bescheinigung ausgenommenen Teilbereiche:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Prüfung der Ausrüstung:

Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung
Art:

Ansprechdruck (bar):
Der Ansprechdruck liegt
[ ] im zulässigen Bereich

Einbauort:
Die funktionale Verbindung von Sicherheitseinrichtung und Rohrleitung während des Betriebes ist sichergestellt durch
[ ] nicht absperrbare Verbindung mit der Rohrleitung
[ ] verbindliche schriftliche Betriebsanweisung

Die Sicherheitseinrichtung ist

[ ] geeignet [ ] Funktion wird durch andere Ausrüstungsteile nicht beeinträchtigt.

[ ] Bestätigung der Funktionsprüfung liegt vor.

Die Entspannungsleitung ist
[ ] erforderlich [ ] nicht erforderlich [ ] vorhanden

Die gefahrlose Ableitung ist
[ ] gegeben

Weitere Sicherheitseinrichtungen

Art:

Eignung:

Einbauort:

[ ] Bestätigung der Funktionsprüfung liegt vor.

[ ] Funktion wird durch andere Ausrüstungsteile nicht beeinträchtigt.

Bemerkungen:

Ergebnis der Prüfung

Die Rohrleitung/Rohrleitungsteile) befindet/befinden sich nach dem Ergebnis der Prüfung für die vorgesehene Betriebsweise im ordnungsgemäßen Zustand.

Gegen die Inbetriebnahme bestehen insoweit keine sicherheitstechnischen Bedenken.

Hinweis:

Diese Leitung unterliegt wiederkehrenden Prüfungen, auf § 30b Abs. 1 und Abs. 4 DruckbehV wird hingewiesen.

..................................................
Ort Datum
..................................................
Sachkundiger nach § 32 DruckbehV