DGUV Vorschrift 9 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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Anlage 3 - Handzeichen

1
Allgemeine Handzeichen

BedeutungBeschreibungBildliche Darstellungvereinfachte Darstellung
Achtung
Anfang
Vorsicht
Rechten Arm nach oben halten,
Handfläche zeigt nach vorn
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Halt
Unterbrechung
Bewegung nicht weiter ausführen
Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken,
Handflächen zeigen nach vorn
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Halt - GefahrBeide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken,
Handflächen zeigen nach vorn, und Arme abwechselnd anwinkeln und strecken
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bgv_0025_106

2
Handzeichen für Bewegungen - vertikal

BedeutungBeschreibungBildliche Darstellungvereinfachte Darstellung
Heben
Auf
Rechten Arm nach oben halten,
Handfläche zeigt nach vorn und macht eine langsame, kreisende Bewegung
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Senken
Ab
Rechten Arm nach unten halten,
Handfläche zeigt nach innen und macht eine langsame, kreisende Bewegung
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LangsamRechten Arm waagerecht ausstrecken,
Handfläche zeigt nach unten und wird langsam auf- und abbewegt
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3
Handzeichen für Bewegungen - horizontal

BedeutungBeschreibungBildliche Darstellungvereinfachte Darstellung
AbfahrenRechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn, und Arm seitlich hinund herbewegen
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HerkommenBeide Arme beugen, Handflächen zeigen nach innen und mit den Unterarmen heranwinken
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EntfernenBeide Arme beugen, Handflächen zeigen nach außen und mit den Unterarmen wegwinken
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Rechts fahren - vom Einweiser aus gesehenDen rechten Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen
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Links fahren - vom Einweiser aus gesehenDen linken Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen
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Anzeige einer AbstandsverringerungBeide Handflächen parallel halten und dem Abstand entsprechend zusammenführen
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Genehmigung
Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) wird genehmigt.
Bonn, den 04. August 1995
Az.: III b 2 - 34509 - (32) - 34124 - 2
(Siegel)Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung
Im Auftrag

(gez. Streffer)
Veröffentlicht im Sicherheitsreport 3/95 Teil 2.
Genehmigung
Der vorstehende 1. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" wird genehmigt.
Bonn, den 02. Dezember 1996
Az.: III b 2 - 34 120 -1 - (31) - 34124 - 2
(Siegel)Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung
Im Auftrag

(gez. Streffer)
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 233 vom 12. Dezember 1996.
Genehmigung
Der vorstehende 2. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) wird genehmigt.
Bonn, den 30. Januar 2002
Az.: III b 7 - 34 509 - (79) - 34124 - 2
(Siegel)Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung
Im Auftrag

(gez. Becker)
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 061 vom 28.03.2002.