Anlage 3 - Handzeichen
1
Allgemeine Handzeichen
Bedeutung | Beschreibung | Bildliche Darstellung | vereinfachte Darstellung |
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Achtung Anfang Vorsicht | Rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn | ||
Halt Unterbrechung Bewegung nicht weiter ausführen | Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken, Handflächen zeigen nach vorn | ||
Halt - Gefahr | Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken, Handflächen zeigen nach vorn, und Arme abwechselnd anwinkeln und strecken |
2
Handzeichen für Bewegungen - vertikal
Bedeutung | Beschreibung | Bildliche Darstellung | vereinfachte Darstellung |
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Heben Auf | Rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn und macht eine langsame, kreisende Bewegung | ||
Senken Ab | Rechten Arm nach unten halten, Handfläche zeigt nach innen und macht eine langsame, kreisende Bewegung | ||
Langsam | Rechten Arm waagerecht ausstrecken, Handfläche zeigt nach unten und wird langsam auf- und abbewegt |
3
Handzeichen für Bewegungen - horizontal
Bedeutung | Beschreibung | Bildliche Darstellung | vereinfachte Darstellung |
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Abfahren | Rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorn, und Arm seitlich hinund herbewegen | ||
Herkommen | Beide Arme beugen, Handflächen zeigen nach innen und mit den Unterarmen heranwinken | ||
Entfernen | Beide Arme beugen, Handflächen zeigen nach außen und mit den Unterarmen wegwinken | ||
Rechts fahren - vom Einweiser aus gesehen | Den rechten Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen | ||
Links fahren - vom Einweiser aus gesehen | Den linken Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und herbewegen | ||
Anzeige einer Abstandsverringerung | Beide Handflächen parallel halten und dem Abstand entsprechend zusammenführen |
Genehmigung | |
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Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) wird genehmigt. | |
Bonn, den 04. August 1995 | |
Az.: III b 2 - 34509 - (32) - 34124 - 2 | |
(Siegel) | Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung |
Im Auftrag | |
(gez. Streffer) | |
Veröffentlicht im Sicherheitsreport 3/95 Teil 2. | |
Genehmigung | |
Der vorstehende 1. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" wird genehmigt. | |
Bonn, den 02. Dezember 1996 | |
Az.: III b 2 - 34 120 -1 - (31) - 34124 - 2 | |
(Siegel) | Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung |
Im Auftrag | |
(gez. Streffer) | |
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 233 vom 12. Dezember 1996. | |
Genehmigung | |
Der vorstehende 2. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) wird genehmigt. | |
Bonn, den 30. Januar 2002 | |
Az.: III b 7 - 34 509 - (79) - 34124 - 2 | |
(Siegel) | Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung |
Im Auftrag | |
(gez. Becker) | |
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 061 vom 28.03.2002. |