Abschnitt 9 TRD 309 - Gütewert (1)
Vollschaftschrauben müssen mindestens der Bearbeitungsgüte mg noch DIN 267 entsprechen. Dehnschrauben müssen allseitig bearbeitet sein. Bei unbearbeiteten planparallelen Auflageflächen ist = 0,75 einzusetzen. Bei spanabhebend bearbeiteten Auflageflächen der zu verbindenden Teile kann = 1,0 gesetzt werden. Nicht planparallele Auflageflächen (wie z.B. an Winkelprofilen) sind nicht zulässig.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)